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Verfasst am: 08.12.04, 18:44 Titel: Verjährung von Müll-/Abfallgebühren
Am 08.12.2004 erhielt eine Privatperson eine Mahnung über Zahlungsrückstände von Müllgebühren aus den Jahren 1999-2001 vom Landratsamt. Die Person solle den offenen Betrag innerhalb einer Woche überweisen, ansonsten seien die Forderungen per Zwangsvollstreckung einzutreiben. Im Januar 2001 zog die Person in eine andere Stadt und hat bis heute nichts mehr über die angeblichen Rückstände gehört.
Die Müllgebühren an dem neuen Wohnort wurden fristgerecht einbezahlt.
Frage: Sind die Forderungen bereits verjährt oder wer kann einen Rat geben was zu tun ist?
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