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Rechtsanwaltsgebühren

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 20:46    Titel: Rechtsanwaltsgebühren Antworten mit Zitat

Hallo,
mich interessiert, wozu es Rechtsanwaltgebührenverordnung o.ä. gibt Mit den Augen rollen . Meiner Meinung nach wäre besser, dass Rechtsanwälte und Steuerberater mehr Freiraum für die Aushandlung der Vergütung mit den Mandanten hätten. Außerdem wäre eine zum Teil erfolgsabhängige Vergütung in einigen Fällen sinnvoll. Sonst hat ein RA keinen Anlass, sich zu bemühen, wenn er nicht davon ausgeht, dass ein Mandant noch kommen wird. Denke ich falsch?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 20:52    Titel: Re: Rechtsanwaltsgebühren Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::

Sonst hat ein RA keinen Anlass, sich zu bemühen, wenn er nicht davon ausgeht, dass ein Mandant noch kommen wird.


Aber auch bei Rechtsanwälten kommen die Mandanten nur wieder, wenn sie mit der Arbeit des Anwalts zufrieden waren.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Erfolgshonorare zulässig wären, dann entstünde bald ein faktischer Zwang für Anwälte, diese auch anzubieten. Sonst gingen die Mandanten zu einem Anwalt, der es tut, weil sie dann nichts zu verlieren haben.

Und wenn Erfolgshonorare dann üblich wären und die Anwälte ihre Honorare zudem freier gestalten könnten, dann würden sie ihren Mandanten das Ausfallrisiko in Rechnung stellen.

Rechtsdurchsetzung wäre dann bei uns bald so teuer wie in angelsächsischen Ländern.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 21:02    Titel: Re: Rechtsanwaltsgebühren Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Rechtsanwaltgebührenverordnung

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

I-user hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach wäre besser, dass Rechtsanwälte und Steuerberater mehr Freiraum für die Aushandlung der Vergütung mit den Mandanten hätten.

Den Freiraum gibt es doch. Schauen Sie sich mal die §§ 4 und 34 RVG (Link oben) an. Oder auch § 4 StBerGebV.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, ich konkretisiere meine Meinung:
1) Mehr freien Raum bedeutet z.B. dass ein Rechtsanwalt für einen kurzen Brief nicht gleich nur wegen eines hohen Streitwertes ganz viel Geld bekommen muss. Wenn die Anwälte in dieser Hinsicht mehr Verhandlungsmöglichkeiten hätten, bekämen sie für aufwändige und anspruchsvolle Tätigkeiten mehr Geld als für geringe Tätigkeiten mit hohem Streitwert.
2) Zum Teil erfolgsabhängig heißt z.B. dass der Anwalt eine angemessene Vergütung für die Tätigkeit bekommt (für Zeitaufwand), aber auch am Erfolg interessiert ist. Wenn der Anwalt keine Erfolgsaussichten sieht, wird er dann dem Mandanten von einer Klage abraten. Das tun zwar "ehrliche" Anwälte, aber vielleicht gibt es auch solche, die eine Klage machen, um mehr Vergütung zu bekommen. Soll jetzt keine Unterstellung sein, aber normalerweise gibt es überall und in jedem Beruf "schwarze Schafe".
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Tscheu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hat man ja immer Kosten: entweder man gewinnt, dann muss man seinen Anwalt trotzdem das Erfolgshonorar zahlen oder man verliert und muss dem Gegenanwalt dessen Erfolgshonorar zahlen. Wird doch dann auf jeden Fall teurer, egal wie mans dreht. Oder hab ich nen Denkfehler?
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 08:47    Titel: Re: Rechtsanwaltsgebühren Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Außerdem wäre eine zum Teil erfolgsabhängige Vergütung in einigen Fällen sinnvoll. Sonst hat ein RA keinen Anlass, sich zu bemühen, wenn er nicht davon ausgeht, dass ein Mandant noch kommen wird. Denke ich falsch?


Das könnte aber auch dazu führen, dass der vermeintlich aussichtslose Fall von keinem Rechtsanwalt mehr übernommen wird und faktisch nur noch der mit der auf den ersten Blick besseren Position vertreten wird.
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Bernd Steinbach
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man schon Ungerechtigkeiten beseitigen will, dann sollte man die Wertabhängigkeit abschaffen und stattdessen Festgebühren einführen.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dann hat man ja immer Kosten: entweder man gewinnt, dann muss man seinen Anwalt trotzdem das Erfolgshonorar zahlen oder man verliert und muss dem Gegenanwalt dessen Erfolgshonorar zahlen. Wird doch dann auf jeden Fall teurer, egal wie mans dreht. Oder hab ich nen Denkfehler?


Denkfehler? Nein, ich finde es eigentlich plausibel...

Zitat:
Wenn man schon Ungerechtigkeiten beseitigen will, dann sollte man die Wertabhängigkeit abschaffen und stattdessen Festgebühren einführen.


Dann würde ich mich als Anwalt hüten, Fälle mit hohem Streitwert anzunehmen. Bei solchen Fällen hätte ich ein großes Haftungsrisiko ohne entsprechende Gewinnchance.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 22:59    Titel: Re: Rechtsanwaltsgebühren Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Denke ich falsch?
scheint wohl der Fall zu sein...
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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