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10 tage ohen krankenversicherung?

 
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gummibärchen
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 11:33    Titel: 10 tage ohen krankenversicherung? Antworten mit Zitat

eine junge frau, nennen wir sie lili, hat zum 31.12. einen angestelltenvertrag gekündigt, weil sie nach den weihnachtsferien auf bat basis als lehrerin arbeiten wird. lili hat bis zum 31.12. noch kein ganzes jahr gearbeitet, also keinen anspruch auf arbeitslosengeld. sie ist auch erst seit ihrem dasein als angestellte gesetzlich krankenversichert. der erste schultag ist aber erst der 10.1., ergo ist lili 10 tage arbeitslos, da schulämter keine vorverträge ausstellen, d.h. vereinbarte verträge erst am tag des dienstantritts unterzeichnet werden. wie ist lili in diesen 10 tagen krankenversichert bzw., was muss sie tun, um es zu sein? arbeitslos melden wollte sie sich eigentlich nicht. geld ist nicht das problem, weil lili in diesen 10 tagen resturlaub ausgezahlt bekommt.
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Stoffele2001
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das einfachste wäre, wenn Lili den Resturlaub etwas beschränkt und mit diesem die 10 Tage überbrückt. Dann bekommt sie für die 10 Tage noch Gehalt/Lohn und die noch übrigen Tage vom Urlaub, sofern vorhanden, ausbezahlt.

Da muss aber der Arbeitgeber mitspielen! Müßte sie mal fragen.

Ansonsten das Arbeitsamt fragen. Auch wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann sie sich auf alle Fälle Arbeitssuchend melden. Das geht immer!

Am einfachsten. Die 10 Tage lang nicht Krank werden! Aber ist halt Risikobehaftet wegen Unfallgefahr!
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doc
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 21:42    Titel: Freiwillig versichern ! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich nehme an, Lilli ist zur Zeit noch Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dort kann sie sich normalerweise als freiwilliges Mitglied für die 10 Tage versichern. Der Versicherungsbeitrag bemisst sich dann nach dem Verdienst in diesen 10 Tagen.
Lilli sollte einfach mal ihre jetzige Krankenkasse anrufen und fragen, wie das formal zu regeln ist. Auf keinen Fall unversichert bleiben !!!

MfG doc
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Schneefalke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 23:33    Titel: Re: 10 tage ohen krankenversicherung? Antworten mit Zitat

gummibärchen hat folgendes geschrieben::
eine junge frau, nennen wir sie lili, hat zum 31.12. einen angestelltenvertrag gekündigt, weil sie nach den weihnachtsferien auf bat basis als lehrerin arbeiten wird. lili hat bis zum 31.12. noch kein ganzes jahr gearbeitet, also keinen anspruch auf arbeitslosengeld. sie ist auch erst seit ihrem dasein als angestellte gesetzlich krankenversichert. der erste schultag ist aber erst der 10.1., ergo ist lili 10 tage arbeitslos, da schulämter keine vorverträge ausstellen, d.h. vereinbarte verträge erst am tag des dienstantritts unterzeichnet werden. wie ist lili in diesen 10 tagen krankenversichert bzw., was muss sie tun, um es zu sein? arbeitslos melden wollte sie sich eigentlich nicht. geld ist nicht das problem, weil lili in diesen 10 tagen resturlaub ausgezahlt bekommt.


Ich gehe davon aus, daß Lili zur Zeit pflichtversichert ist. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - es ist dabei egal, welcher Krankenkasse sie angehört - gibt es eine sog. "Nachhaftung" und ist auf 30 Tage beschränkt. Um es zu verdeutlichen ein Beispiel: ein Student ist gesetzlich krankenversichert. Mit Abschluß des Studiums am 30.08. endet seine Pflichtversicherung als Student und er muß sich entweder freiwillig gesetzlich weiterversichern oder er wechselt in die Private KV. Seine bisherige Krankenversicherung (GKV) haftet noch bis Ende September nach - solange hätte er Zeit sich zu überlegen, wie er sich weiterversichert.

Daher könnte man Lili raten, mit der Krankenkasse zu sprechen und ihr den Sachverhalt schildern. Es wäre ein zu großer verwaltungstechnischer Aufwand, sie für 10 Tage freiwillig- und danach wieder pflichtzuversichern. Eine gute Krankenkasse wird dies dem Versicherten in der Regel auch raten. Normalerweise werden diese 10 Tage in die Monatsberechnung eingegliedert und der normale Beitragssatz (also quasi rückwirkend) fällig.

MfG
Schneefalke
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