Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wasserrohrbruchschaden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wasserrohrbruchschaden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dirk2496
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 19:15    Titel: Wasserrohrbruchschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

meine kleine 30m² Eigentumswohnung (1. Stock) wurde heute von einem Installateur besichtigt,
aufgrund eines Wasseraustrittes im Keller des Hauses.
Er ist an einer Wand bei mir fündig geworden, dort zeigten sich schwarze
Stellen - Schimmel meinte er.
Da der Schaden schon einmal vor 6 Wochen war, muss die Wand aufgemacht
werden - und bei mir angefangen werden, die undichte Stelle des Rohres ausfindig zu machen.

Das bedeutet für mich:
Meine Wohnung muss zur Hälfte ausgeräumt werden,
da mit der Stauraum fehlt um die Sachen in eine Ecke zu bringen.
Der Rest der Möbel muss gegen den Gipsstaub den die Presslufthämmer
verursachen geschützt werden mit Folie.
Die Wohnung wird für mich während der Sanierungsarbeiten defacto unbewohnbar.
Wie lange diese dauern ist nicht sicher, da wenn die undichte Stelle nicht bei mir
gefunden wird, es keinen Sinn macht die Wand zuzugipsen.
Der Schimmel erstreckt sich über 2 Zimmer !

Die Hausverwaltung wickelt die Sache ab und ich denke,
das die Versicherung diese Arbeiten bezahlt.

Wie ist das nun mit meinem Schaden der mir ensteht ?
Den Aufwand den ich habe und dem Ausfall der Nutzbarkeit der Eigentumswohnung ?
Kann ich meinen Schaden bei der Versicherung beziffern ?
Welche Rechte habe ich meinen Aufwand als Schadenersatz einzufordern
bei der regulierenden Versicherung ?

Danke für jeden Hinweis.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 05:53    Titel: Re: Wasserrohrbruchschaden Antworten mit Zitat

Deine Ansprüche musst Du gegenüber der Hausverwaltung geltend machen, die Dir auch Deine weiteren Fragen beantworten kann. Die Hausverwaltung macht die Schäden dann gegenüber der Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft geltend.
Nach oben
Dirk
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 10:58    Titel: Re: Wasserrohrbruchschaden Antworten mit Zitat

Die Hausverwaltung ist Vertragspartner der Versicherung und muss
die Ansprüche geltend machen. Soweit ist mir das klar.

Nur:

WELCHE Ansprüche kann ich geltend machen ?

Verdienstausfall ? Ich bin selbständig und muss nun meine Wohnung räumen ?
Kosten für Leute die mir die Wohnung ausräumen ?
Ausfall der Nutzung meiner Wohnung ?
Wer kann mir das beziffern ? Wie gehe ich da vor ?

Gruß Dirk
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:00    Titel: Re: Wasserrohrbruchschaden Antworten mit Zitat

Gegenüber Hausverwaltung/Versicherung kannst Du nur den tatsächlich entstandenen Schaden (Kosten Instandsetzung Rohrbruch und anschliessende Renovierung) ersetzt verlangen.

Für die anderen von Dir genannten Positionen kannst Du nur dann Schadenersatz verlangen, wenn Du jemandem Vorsatz bei der Verursachung des Schadens nachweisen kannst. Ansonsten handelt es sich hierbei sogar ausdrücklich um Deine gesetzlichen Pflichten gemäß WEG!
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.