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Verfasst am: 09.01.07, 02:39 Titel: Krankheit bei Gerichtstermin
Hallo,
wenn man bei einem Gerichtstermin krank ist, bei dem das persönliche Erscheinen angeordnet ist, was passiert dann konkret, und wie geht man vor? Fällt der Termin dann ganz aus und wird verschoben oder findet er ohne die kranke Person statt?
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 765 Wohnort: bei Berlin
Verfasst am: 09.01.07, 05:45 Titel:
Man sollte seine Erkrankung unverzüglich dem Gericht mitteilen und dazu möglichst eine Bescheinigung vom Arzt (evtl. auch Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) einreichen. Dann wird der Richter vermutlich einen neuen Termin anberaumen.
Verfasst am: 09.01.07, 09:21 Titel: Re: Krankheit bei Gerichtstermin
petra1199 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wenn man bei einem Gerichtstermin krank ist, bei dem das persönliche Erscheinen angeordnet ist, was passiert dann konkret, und wie geht man vor? Fällt der Termin dann ganz aus und wird verschoben oder findet er ohne die kranke Person statt?
Beides möglich. Das steht im Ermessen des Gerichts. Sie können entweder Terminsverlegung oder aber Ihre Entbindung vom persönlichen Erscheinen beantragen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht aber i.d.R. den meisten Richtern nicht aus. Vielmehr muss Verhandlungsunfähigkeit vorliegen. Am besten den Anwalt fragen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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