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Krankheit bei Gerichtstermin

 
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petra1199
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 02:39    Titel: Krankheit bei Gerichtstermin Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man bei einem Gerichtstermin krank ist, bei dem das persönliche Erscheinen angeordnet ist, was passiert dann konkret, und wie geht man vor? Fällt der Termin dann ganz aus und wird verschoben oder findet er ohne die kranke Person statt?

Gruß Petra
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Michelle2512
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 05:45    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte seine Erkrankung unverzüglich dem Gericht mitteilen und dazu möglichst eine Bescheinigung vom Arzt (evtl. auch Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) einreichen. Dann wird der Richter vermutlich einen neuen Termin anberaumen.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 09:21    Titel: Re: Krankheit bei Gerichtstermin Antworten mit Zitat

petra1199 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wenn man bei einem Gerichtstermin krank ist, bei dem das persönliche Erscheinen angeordnet ist, was passiert dann konkret, und wie geht man vor? Fällt der Termin dann ganz aus und wird verschoben oder findet er ohne die kranke Person statt?

Beides möglich. Das steht im Ermessen des Gerichts. Sie können entweder Terminsverlegung oder aber Ihre Entbindung vom persönlichen Erscheinen beantragen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht aber i.d.R. den meisten Richtern nicht aus. Vielmehr muss Verhandlungsunfähigkeit vorliegen. Am besten den Anwalt fragen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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