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Verfasst am: 22.09.04, 19:37 Titel: Verwalter für Immobilie laut Testament
Folgender Fall liegt vor:
Laut Testament sollen 4 Kinder ein Ferienhaus gemeinsam erben und das Ferienhaus soll von einem im Testament benannten Verwalter verwaltet werden. Für den Unterhalt sollen alle 4 Kinder gemeinsam aufkommen.
Angenommen 2 von 4 Kindern wollen das Haus verkaufen. Das Testament sieht ihr Ausscheiden zum Pflichtteil vor bei einem Vorkaufsrecht der anderen beiden Erben. Damit sind die ausscheidewilligen Erben nicht einverstanden. Sie wollen sich auch nicht an den Unterhaltskosten beteiligen. Welche Rechte hat der Verwalter auf Einhaltung der im Testament genannten Bestimmungen und auf welcher Rechtsgrundlage basiert seine Stellung.
Vielen Dank für eine Anwort.
entweder die erben nehmen das erbe an, dann haben sie sich auch an die vorgaben im testament zu halten, oder sie schlagen es aus und fallen damit aus der erbfolge.
Die Rechte und Pflichten des Testamenstsvollstreckers sind in den §§ 2197 ff. BGB geregelt. Hier ist nach dem Sachverhalt eine Verwaltug nach § 2209 BGB angeordnet, die sich im Regelfall auf 30 Jahre erstreckt., § 2210 BGB. Das ist so etwa die letzte Rache des Verstorbenen.
Wenn die beiden Kinder ihren Anteil verkaufen wollen, sind sie an die Bedingungen im Testament gebunden, es sei denn, dadurch bleibt ihnen weniger als der gesetzliche Pflichtteil. Das kann ich mangels Angaben im Sachverhalt nicht beurteilen.
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