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müssen die da noch was tun?

 
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Tauchermann
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 13:03    Titel: müssen die da noch was tun? Antworten mit Zitat

Tag,
Also wenn man bei der Polizei sozusagen ein Geständniss machen würde, also man erzählt denen das man eine bestimmte Tat begangen hat und das ganze ist jetzt nichts weltbewegendes sondern nur ne OWIG und liegt auch schon gut und gerne 2 1/2 Jahre zurück (ist aber noch nicht verjährt!), macht, oder muss die Polizei da noch irgendeinen Finger krumm machen(sprich muss sie noch ermitteln) oder muss sie da eigentlich nichts mehr ermitteln, da die Tat ja schon gestanden ist?
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.06.07, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal liegt es ohnehin im Ermessen der Verwaltungsbehörde also auch der Polizei, ob Ordnungswidrigkeiten überhaupt verfolgt werden, zum anderen sind alle Ordnungswidrigkeiten, die mit höchstens 15000 Euro geahndet werden dürfen nach zwei Jahren verjährt.
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