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Scheck weg - und nun?

 
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rons
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 15:57    Titel: Scheck weg - und nun? Antworten mit Zitat

Guten Tag in die Runde;


ich lese hier schon eine ganze Weile interessiert mit, jetzt frag' ich auch mal was:


Herr A. bekommt monatlich pünktlich einen Verrechnungscheck, den er zur Bank trägt und auf sein Konto gutgeschrieben bekommt. Über den Jahreswechsel wirft A. den Scheck samt Formular in den Bank-Briefkasten - im Innern des Schalterraumes, nicht aussen am Gebäude!- der Betrag taucht aber nicht auf seinem Konto auf. Er verständigt die Bank, die überprüft, ob der Scheck (wie schonmal) im Briefkasten steckengeblieben ist: Nein. Ob fraglicher Betrag überhaupt irgendwo verbucht wurde: Nein. Sagt die Bank, der Scheck sei möglicherweise aus dem Briefkasten "gefischt" worden, bedauert dies ausserordentlich, das sei halt Pech für den Kunden.

Kann die Bank das so einfach abtun? Muss sie nicht Sorge tragen, dass ihre Briefkästen sicher sind? Sollte sie nicht -schon im eigenen Interesse- ihre Video-Überwachung auswerten? Liegt das Diebstahl-Risiko wirklich auch dann noch beim Kunden, wenn er den Scheck in den Bank-Briefkasten gibt?


Mit freundlichen Grüßen
und hochgezogener Braue

rons
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rons,

hast du den Durchschlag des Scheckeinreichers noch? Mit den Daten darauf und einer Unbedenklichkeitserklärung * kann man eigentlich seitens der Bank auch ohne die physische Vorlage des Schecks den Einzug vornehmen.

* ich bin mir nicht sicher ob das hier der passende Begriff. Soweit ich weiß, erklärt man damit die Rechtmäßgikeit des Einzugs.

Falls sich jemand den Scheck tatsächlich "geangelt hat (und dann noch so dumm ist, diesen einzulösen) .... der Scheckaussteller kann ja anhand seiner Umsätze nachprüfen, ob der Scheck zu Einlösung vorgelegt wurde und da Verrechnungsscheck nur auf Konten gutzuschreiben geht, läßt sich dann auch herausfinden, werd den Scheck auf sein Konto hat gutschreiben lassen.

Alternativ dazu kann der Sckeckausteller den Scheck bei seiner Bank sperren lassen und einen neuen ausstellen. Hierbei fallen evtl. ein paar Euro Gebühr für die Schecksperre an. Das sind jetzt zwar eher die praktischen und nicht rechtlichen Tipps... aber der Moderator kann zu der Seite sicher noch was schreiben Winken

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo derblacky,

gemeint ist wohl ein sog. Ersatzstück.

Das Vorgehen ist im Scheckabkommen geregelt.

http://www.bankenverband.de/pic/artikelpic/102003/Scheckabkommen.pdf

Abschnitt VI, Nr. 1:

Zitat:
Gehen einzelne Schecks oder geht eine Schecksendung verloren und steht der Verlust nach der Überzeugung des Kreditinstituts, das die Einzugsschecks als letztes abgesandt hat oder bei dem sie verlorengegangen sind (Verluststelle), einwandfrei fest, zieht die Verluststelle die entsprechenden Beträge von der ersten Inkassostelle durch
Einzugsermächtigungslastschriften (Textschlüssel 05) beleglos ein.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, genau, das meinte ich.

Tschau
Majo
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rons
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

'n Abend;

Herr A. muss leider eingestehen, dass er den Durchschlag des Einlöseformulars diesmal nicht abgetrennt und somit nicht in Besitz hat. Was allerdings nach meiner Ansicht zweitrangig ist, da der Scheck ja ohnehin verschwunden bleibt. Mit und auch ohne...


Mit freundlichen Grüßen

rons
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