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Verfasst am: 09.01.07, 17:46 Titel: Pfändung nach der Zwangsvollstreckung ?
Ein Ehemann hat den vollpfändbaren Teil seines Lohnes an eine Versicherung zur Tilgung eines Darlehens (nicht Hausdarlehen) bis auf weiteres abgetreten Die Versicherung nimmt sich diesen Teil auch jeden Monat.
Die Ehefrau ist EU-Rentnerin und Ihre Rente ist unpfändbar, oder ?
Wenn nun eine ZV des Hauses eingeleitet wird und die ZV deckt nicht die Verkaufssumme, bleibt ja noch eine Restschuld, die das Ehepaar begleichen muß. Woher holt sich sich nun die Hypothekenbank ihre Restschuld, der voll pfändbare Teil des Lohnes ist ja schon weg ?
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