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Verfasst am: 22.09.04, 19:42 Titel: Dach und Fallrohr über Grundstücksgrenze
Wir haben eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger gekauft. Direkt an unser Grundstück grenzt die Seite der Garage eines Vierspänners, die ebenfalls von diesem Bauträger errichtet wird. Das Dach der Garage ragt nun mit einem Überstand von 65 Zentimetern auf unser Grundstück. Das Regenfallrohr der Garage mündet ebenfalls auf unserem Grundstück in das Ablaufrohr, das auch auf dem Grundstück verläuft.
1.Kann dies der Bauträger ohne unser Einvernehmen tun?
2. Kann der Bauträger eine Grunddienstbarkeit eintragen und welche Folgen hat diese?
3.Welche Folgen hat es, wenn keine Grunddienstbarkeit eingetragen wird?l
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