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recht.de :: Thema anzeigen - Geht die Gewährleistung auch auf Dritte über?
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Geht die Gewährleistung auch auf Dritte über?

 
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Jonny77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.12.06, 21:43    Titel: Geht die Gewährleistung auch auf Dritte über? Antworten mit Zitat

Hallo @ all,

habe vor ca. 1 Monat einen gebrauchten PKW gekauft. Lt. Verkäufer (Privat) wurde die Kupplung letztes Jahr 01.06.05 auf Garantie erneuert. Der Wagen ist Bj. 2003.

Jetzt merke ich allerdings, dass die Kupplung ein wenig Probleme macht. Meine Frage:

Kann ich als neuer Eigentümer des Fahrzeuges die Gewährleistung beim Fachhändler, welcher diese auf Garantie damals beim Vorbesitzer ausgetauscht hat geltend machen?

Oder entfällt diese komplett?

Vorab vielen Dank für Eure Antworten und Gruß
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Vollstrecker
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 25.12.06, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Falls der Vorbesitzer den Rechnungsbeleg an den Nachbesitzer ausgehändigt hätte, gälte:
Ja!
Nein!
Lachen
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht
Vielleicht
Ist doch alles vollkommen durcheinander, was gemeint ist und welche Fristen gelten Verlegen
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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