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Verfasst am: 09.01.07, 18:18 Titel: Garantie bei bestimmten Artikeln ausschließen
Angenommen jemand möchte auf seiner Privaten-Internetwebseite eine shop-Software installieren um dort monatlich Artikel in Wert von 90,00 Euro umzusetzen.
Reicht es dann wenn ein Impressum angegeben wird oder müssen agb`s formuliert werden evtl. ein Rückgaberecht?
Es ist eher ein privates Hobby.
Wenn trotzdem AGB`s formuliert werden müssten könnte man dann die gesetzliche Garantie von 2 Jahren ausschliesen ?
Die kann nichts und niemand ausschließen, da es diese nicht gibt.
Zitat:
Angenommen jemand möchte auf seiner Privaten-Internetwebseite eine shop-Software installieren um dort monatlich Artikel in Wert von 90,00 Euro umzusetzen.
Privat und Shop geht irgendwie nicht zusammen.
Zitat:
Es ist eher ein privates Hobby
.
Zur Definition gewerblich die hiesige Suche nutzen.
Zitat:
Da es künstlerisch angefertigte Artikel sind.
Omas Kuchen ist auch eine künstlerische Leistung, schmecken sollte er trotzdem. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
monatlich Artikel in Wert von 90,00 Euro umzusetzen.
Auf Dauer angelegt, Gewinnerzielungsabsicht - hallo Gewerblichkeit!
yamanose hat folgendes geschrieben::
müssen agb`s formuliert werden
AGB muß man nicht haben.
yamanose hat folgendes geschrieben::
evtl. ein Rückgaberecht?
Rückgaberecht muß man nicht haben. Wohl aber ein Widerrufsrecht, wenn man gewerblich im Wege des Fernabsatzes verkauft.
yamanose hat folgendes geschrieben::
Es ist eher ein privates Hobby.
Mit dem Hobby Geld verdienen möchten viele - vorbei am Finanzamt und den Verbraucherschutzvorschriften...
yamanose hat folgendes geschrieben::
könnte man dann die gesetzliche Garantie von 2 Jahren ausschliesen ?
Jedenfalls nicht mit der Begründung:
yamanose hat folgendes geschrieben::
Da es künstlerisch angefertigte Artikel sind.
Ein möglicher Ansatzpunkt: werden die Artikel speziell auf Kundenwunsch und nach Kundenspezifikation ("malen Sie mir ein Bild vom Eiffelturm vor grünem Hintergrund") hergestellt, wäre dies ein möglicher Ausschlußgrund für das Widerrufsrecht nach §312d IV (1) BGB.
Die gesetzliche Gewährleistung kann man aber als Gewerblicher keinesfalls ausschließen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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