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Hallo,
folgender interessanter Fall:
Ein Kfz ist gestohlen und die Versicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert ohne MwSt mit dem Hinweis:
MwSt wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Person A kauft ein Ersatzfahrzeug, welches differenzbesteuert ist.
Welchen Anspruch hat A in Bezug auf MwSt- Erstattung?
Das gestohlene Kfz war mit ausgewiesener MwSt und Vorsteuer wurde nicht abgezogen.
Gibt es da Erfahrungen oder Urteile?
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