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KFZ Diebstahl Wiederbeschaffungswert MwSt & Differenzste

 
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PeterHH
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Anmeldungsdatum: 10.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 08:13    Titel: KFZ Diebstahl Wiederbeschaffungswert MwSt & Differenzste Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender interessanter Fall:
Ein Kfz ist gestohlen und die Versicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert ohne MwSt mit dem Hinweis:
MwSt wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Person A kauft ein Ersatzfahrzeug, welches differenzbesteuert ist.
Welchen Anspruch hat A in Bezug auf MwSt- Erstattung?
Das gestohlene Kfz war mit ausgewiesener MwSt und Vorsteuer wurde nicht abgezogen.
Gibt es da Erfahrungen oder Urteile?
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