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Muss Verkäufer in Emailbestätigung Vertragsinhalt darlegen?

 
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duke1981
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 07:26    Titel: Muss Verkäufer in Emailbestätigung Vertragsinhalt darlegen? Antworten mit Zitat

Guten Morgen.
Folgender Sachverhalt.

A, Privatperson, meldet sich bei einem Dienstleister, B, der eine Software zur Auktionserstellung bei einen großen Auktionsplattform zur Verfügung stellt, an.
Es wird ein kostenlose 30-tägige Mitgliedschaft angeboten. Danach kostet dieser Service 1,95 Euro/Woche. In den AGBs steht irgendwo, dass nach den 30 Tagen automatisch für 6 Monate ein Vertrag besteht.

A erhält nach Anmeldung eine Bestätgungsemail über diese Dienstleistung. In dieser steht, dass A die Dienstleistung xyz beantragt hat. Testweise. Wörtlich: "Vertrauensgarantie: Ihnen gefällt unser Service nicht? Sie können Ihren Flatrate-Antrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Kündigung über die folgende Internetseite: https://xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.de"

Muss B in seiner Email keine Preisangaben oder Hinweise auf einen 6monatigen Vertragsabschluss nach dem 30tägigen Testzeitraum angeben?

Kann A sich dagegen wehren oder hat er jetzt Pech gehabt?

MfG
Markus Fensch
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