Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zu Efüllungsort / Schaden am PKW
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zu Efüllungsort / Schaden am PKW

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Claudia S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 09:32    Titel: Frage zu Efüllungsort / Schaden am PKW Antworten mit Zitat

Ein Kunde K hat ein gebrauchtes Auto bei einem Händler H gekauft. H liegt knapp 400km vom Wohnort des K entfernt. Wenn nun ein Gewährleistungsschaden eintritt, gibt es ja dieses Urteil, das besagt, dass der Erfüllungsort der Reparatur am Wohnort des Käufers liegt, oder aber der Händler das Auto auf eigenen Kosten und Gefahr zu sich holt (ganz grob gesagt).

Wie sieht es aber aus, wenn K über H bei einer Garantiegesellschaft G eine Garantie abgeschlossen hat? In den Garantiebedingungen steht, dass der Schaden entweder beim Verkäufer (=H), oder bei einer von der G anerkannten Werkstatt zu beheben ist. Es sind in den Unterlagen keine dieser anerkannten Werkstätten angegeben.

Nun tritt ein Schaden auf, G ist auch bereit zu zahlen. Nur besteht G darauf, dass entweder bei H repariert wird, oder H "um Erlaubnis gebeten" werden soll, in einer anderen WS reparieren zu lassen. Welche wäre dann egal, Hauptsache, H gibt seine Zustimmung.

Muss K wirklich bei H anfragen, oder kann er sich auf die "anerkannten Werkstätten" beziehen (in der Hoffnung, es gibt eine in der Nähe). Das Problem in diesem fiktiven Fall ist, dass H nicht gut auf K zu sprechen ist, da das Auto kurz nach Kauf einige teure Mängel aufwies, die H aufgrund seiner Gewährleistungspflicht kostenpflichtig instandsetzen lassen musste. H war dazu ohne Anwaltsverkehr leider nicht zu bewegen.
_________________
______________________________________________
habe keine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Also K wird wohl nicht drum rum kommen. H muß kontaktiert werden. Um G gegenüber aber alles belegen zu können, sollte alles schriftlich gemacht werden mit der Angabe von Fristen und dem Hinweis was nach den fristen passiert. Erst danach mit G wieder Kontakt aufnehmen um den Sachverhalt darzulegen. Eventuell erklärt sich G dann bereit direkt eine anerkannte Werkstatt zu akzeptieren.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen es käme wohl auf den Wortlaut an, und wie der durchschnittliche
Verbraucher diesen verstehen darf.
Ob diese AGB der Inhaltskontrolle standhält, wenn aus der Formulierung "oder"
plötzlich ein von der Zustimmung des Verkäufers abhängiges "wenn" wird?
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Claudia S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 156
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Den Wortlaut habe ich jetzt leider nicht zur Hand, aber es ist eigentlich in keinster Weise ersichtlich, dass man nicht die freie Wahl hätte.

Werde es nochmal nachschauen und dann hier zitieren.
_________________
______________________________________________
habe keine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.