Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 27 Wohnort: BW; Deutschland
Verfasst am: 10.01.07, 00:46 Titel:
Privater Verkäufer und Rücknahme wurde tatsächlich ausgeschlossen, jedoch kann bei einer Rückzahlung der Auktionsgebühren (4, 5€) , wobei der Ausgleich dann geschaffen ist, nicht jemand gezwungen werden, einen Artikel zu kaufen?
Die gängige Vorgehensweise wäre in so einem Fall, den Artikel abzunehmen und zu bezahlen und gleich wieder zu versteigern. Wenn man Glück hat, macht man sogar noch 'nen Gewinn.
Möglicherweise jedoch auch nicht. Nichtsdestotrotz ist wie schon gesagt wurde ein Vertrag ein Vertrag, den beide Seiten zu erfüllen haben und der natürlich auch andersrum gelten würde, z.B. wenn ein Verkäufer nach Auktionsende sagen würde "och nö, will/kann ich doch nicht verkaufen". Das ginge ja auch nicht einfach so.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.01.07, 06:37 Titel:
Ich verschiebibere dann mal ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.