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Verfasst am: 10.01.07, 07:42 Titel: Autobande, Geldwäsche, Internationale Gerichtshilfe
Anfang der 90-er treibt eine Gruppe von Aussiedlern Handel mit gebrauchten Autos.
Täglich sollen Tausende DM am Finanzamt vorbei geflossen sein.
Für das meist Geld wurden in Osteuropa Immobilien gekauft.
Heute ist das ganze Millionen wert.
Im Ausland läuft derzeit ein Gerichtsverfahren in dem die ex-Frau des eingedeutschten „Hauptmachers“ ein Teil davon haben will. Er führt mehrere Zeugen aus Deutschland vor die unter Eid gesagt haben,...das ganze habe sich tatsächlich so abgespielt, aber es war noch vor der Eheschließung, etc...... Die Frau will nun die Straftat ihres Ex den deutschen Behörden melden und bewirken das ein deutsches Gericht dem anderen Gericht im Ausland auf die Finger Schaut und auf diese Weise verhindert das die Schwarzgelder legalisiert werden. Sie wäre bereit die Gerichtsprotokolle der zuständiger Behörde in Deutschland zukommen zu lassen.
Ist so etwas zulässig? Welche Behörde ist zuständig?
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