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Gewonnen und dann wieder weckgenommen!

 
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Pinguin81
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Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 13:15    Titel: Gewonnen und dann wieder weckgenommen! Antworten mit Zitat

Hallo, mal angenommen, mann hat ein Auto gewonnen im Wert von ca. 10000 Euro, und mann muss es beim Verloser wieder abgeben weil gewisse zubehörteile nicht zulässig oder eingetragen wahren und nach 6 monaten hat man das Auto noch nicht zurück. Der Rechtsawalt fordert die Firma auf das Auto heraus zu geben und sie reagieren nicht.
Und sie machen einem das Angebot das sie das Auto zurück nehmen wollen und einem 1000 Euro dafür geben wollen. Wenn man dann auf herausgabe des Fahrzeuges klagt, und sie dann zugeben das sie es verkauft haben, kann mann sie dann wegen Diebstahl anzeigen? Und giebt es eine Möglichkeit das Auto obwohl es verkauft ist zurück zu bekommen? Oder muß mann dann auf Schadensersatz klagen? Und in welcher höhe würde der dann Erfolgen? Zeit wert oder Widerbeschaffungswert?


MFG


Zuletzt bearbeitet von Pinguin81 am 27.12.06, 13:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 15:26    Titel: Re: Gewonnen und dann wieder weckgenommen! Antworten mit Zitat

Pinguin81 hat folgendes geschrieben::
kann mann sie dann wegen Diebstahl anzeigen?


Wenn überhaupt, dann wegen Unterschlagung. Diebstahl setzt Wegnahme voraus, aber der Wagen wurde ja freiwillig übergeben.

Pinguin81 hat folgendes geschrieben::
Und giebt es eine Möglichkeit das Auto obwohl es verkauft ist zurück zu bekommen?


Nein.

Pinguin81 hat folgendes geschrieben::
Oder muß mann dann auf Schadensersatz klagen?


Ja.

Pinguin81 hat folgendes geschrieben::
Und in welcher höhe würde der dann Erfolgen? Zeit wert oder Widerbeschaffungswert?


Zeitwert.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sage Wiederbeschaffungswert. Dieser dürfte aber dem Zeitwert entsprechen, da die Kosten der Beschaffung eines gleichwertigen, also genau so alten und gleich ausgestatteten Fahrzeuges zu ersetzen wären. Cool

Beste Grüße

Metzing
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wann fallen denn dann "Zeitwert" und "Wiederbeschaffungswert" überhaupt auseinander? Nur bei Waren, die nicht mehr zu angemessenem Preis wiederzubeschaffen sind (wie ein Oldtimer, von dem es nur noch ein anderes Exemplar gibt)? Oder nicht vielleicht generell bei Gebrauchtwaren (weil man bekanntlich ein exakt gleich gebrauchtes Teil kaum wiederbeschaffen kann)?
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Generell läßt sich das eher anders herum formulieren: Zeitwert und Wiederbeschaffungswert fallen immer nur dann zusammen, wenn es für gebrauchte Gegenstände dieser Art einen "gewissen" Markt gibt, also mehrere Anbieter, die das gleiche Produkt gebraucht anbieten und miteinander dergestalt in Konkurrenz stehen, daß zwischen ihnen tatsächlicher Wettbewerb stattfindet, mit der Folge, daß ein realistischer Preis für die gebrauchte Ware besteht. Das ist u. a. bei Gebrauchtwagen der Fall, bei Sammelobjekten wie z. B. Briefmarken oder Münzen, bei dem überwiegenden Teil der Gebrauchsgüter jedoch nicht, z. B. bei gebrauchten Schuhen.

Beste Grüße

Metzing
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Merci. Winken
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht dafür... Cool
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ist den Zeitwert allgemein im Sprachbrauch nicht eine etwas missverständliche Bezeichnung für Wiederbeschaffungswert?

Im Palandt (§ 249 Rz 21) werden die Begriffe wie folgt verwandt:

Zitat:
Wiederbeschaffungswert ... Maßgebend ist nicht der Pr, den der Eigentümer bei Verkauf erlöst hätte (Zeitwert), sond der, der beim Kauf an einen seriösen Händler zu zahlen ist.

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Bernd Steinbach
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