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Anmeldungsdatum: 04.01.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.01.07, 21:02 Titel: Registrierung im Internet entpuppt sich als kostenpflichtig
Folgende Rechtslage:
Ein Nutzer wird auf der Suche nach geeignetem Stoff für eine Klausur in der Schule über google auf eine Internetseite verzweigt.
Dort muss er, um auf entsprechende Daten zugreifen zu können sich mit Namen und Adresse registrieren lassen.
Ohne genaueres Hinsehen tut er das und lädt sich 2 Dateien dort runter.
3 Wochen später kommt eine email mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 80 EUR, da man sich auf ein kostenpflichtiges Angebot eingelassen habe und die Widerrufsfrist von 2 Wochen verstrichen ist, ohne dass ein Widerspruch eingelgt wurde.
In einer Bestätigungsmail, die an die email-Adresse des Nutzers verschickt wurde, muss ein Link aktiviert werden, um die Registrierung zu vervollständigen. In dieser Mail ist keinerlei Angabe über irgendwelche Kosten.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 10.01.07, 23:06 Titel:
Zitat:
Ohne genaueres Hinsehen tut er das und lädt sich 2 Dateien dort runter
Also: Leistung erhalten, nicht richtig hingeschaut, was man da so anklickt, munter die Adresse eingetippt und Rechnung bekommen.
Wie wär's mit bezahlen ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 10.01.07, 23:11 Titel:
Wahrscheinlich sowas ähnliches wie die SMS-Story, die hier schon oft behandelt wurde.
Nur: Dabei handelte es sich um ein Abo, hierbei wohl um einen einmaligen (kostenpflichtigen) Download. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Hier im Forum suchen klicknach
"Hausaufgabe" oder "SMS" oder "Abo" letzendlich wenn keine überraschenden
Änderungen eingetreten sind, alles der gleiche Mist.
Sofern der Faulpelz noch keine 18 Jahre alt ist, die Eltern mit an den Monitor holen.
Sollten diese dann noch Fragen nach dem lesen zu § 107 ff (spez.§ 110BGB)
haben, obwohl in den Threads wird alles aufgedröselt, ... _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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