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Haftung eines Steuerberaters

 
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hplan
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Anmeldungsdatum: 12.01.2007
Beiträge: 1
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 00:26    Titel: Haftung eines Steuerberaters Antworten mit Zitat

Es wurde eine Ltd nach Englischem recht gegründet, da zum Gründungszeitpunkt in Deutschland weder das FIAMt noch der Steuerberater eine Ahnung von der Steuerlichen und Rechtllichen Lage der Ltd. hatten, hat der Direktor alle Einkünfte aus der Ltd unter seiner Privaten Steuernummer angegeben, bzw der Steuerberater hat dies eigenmächtig getan. Da das nicht funktionierte wurde die Ltd. gelöscht ohne das beim FiAmt Rückerstattungen geltend gemacht wurden. Passiert ist weiter nichts.

Der gleiche Unternehmer hat dann 2 Jahre später aus Hafungsrechtlichen Gründen über einen Unternehmensberater eine neue Ltd. Gründen lassen.
Da mittlerweile eine Klare Gesetzgebung für die behandlung von Ltd.'s vorlag wurden alle Dokumente in Deutscher Übersetzung und beglaubigt dem Stb. zur bearbeitung vorgelegt.

Dieser hat es dann versäumt die Unterlagen fristgerecht an das Finanzamt weiterzuleiten, bzw hat das Finanzamt am Gründungsort nicht Informiert, sondern die Unterlagen verspätet an das zuständige Finanzamt vor Ort gesandt. (gewerbeort des Unternehmers ist ein anders Bundesland)

Nachdem der unternehmer mit dieser Ltd gute Geschäfte gemacht hat, hat dieser im Glauben an die Richtigkeit der Steuerberaterlichen Arbeit, die Ltd aufgelöst und eine Deutsche GmbH gegründet.

Um das Anlagvermögen der Ltd. nun in die GmbH übernehmen zu können, hat der Steuerberater angeregt einen verkauf von der Ltd an die GmbH vorzunehmen.

Dies sollte nur Buchhalterisch intern erfolgen.

nun hat dieser STB eben aber diese Rechnung entgegen Anweisung des Unternehmers beim Finanzamt eingereicht.

Aufgrund dieser rechnung wurde die Steuerfahndung aktiv, und hat eben auch die beiden Ltd. des Unternehmers die längst erloschen waren geprüft.

Nun wurde dem Unternehmer wegen der fehler des Steuerberaters, Steuerhinterziehung mit vorsatz unterstellt.

Die Summe die ermittelt wurde beträgt um die 5000.- Euro.

Bei der GmbH die von einem anderen Stb betreut wird, gab es keine beanstandungen.

Wie kann nun der Unternehmer sein Recht gegenüber dem Stb durchsetzen, da dieser ja nachweislich falsch gehandelt hat.

An der Sache waren im Übrigen 3 Finanzämter in 3 verschiedenen Bundesländern tätig, die auch entgegen der geltenden Vorschriften gehandelt haben, da für ausländische Körperschaften nur ein Finanzamt in Deutschland zuständig ist.

Wie kann das Finnanzamt zur Rechenschaft gezogen werden, und wie der Stb


danke
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
An der Sache waren im Übrigen 3 Finanzämter in 3 verschiedenen Bundesländern tätig, die auch entgegen der geltenden Vorschriften gehandelt haben, da für ausländische Körperschaften nur ein Finanzamt in Deutschland zuständig ist.

Diese Aussage ist, für sich betrachtet, falsch.

Und insbesondere in diesem Fall falsch.


Gruß

der Petz
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