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Auftrag ohne Unterschrift?

 
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JMAFan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 34
Wohnort: Esslingen am Neckar

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 20:42    Titel: Auftrag ohne Unterschrift? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgendes: Eine Werbeagentur X gibt im Auftrag einer ihrer Kunden Y einer Zeitung Z den Auftrag, eine Anzeige in Z zu schalten. Dem Auftrag ging kein Angebot von Z voraus, sondern nur ein formloses Gespräch, woraufhin X die vereinbarten Bedingungen (Preis, Anzeigentyp etc.) in ihrem Angebot niedergeschrieben hat.
Eigentliche Frage: Der Auftrag von X an Z ist nicht unterschrieben. Ist dies zulässig, d. h. kann dadurch ein gültiger Vertrag zustande kommen, und wenn ja, wer gibt Z die Sicherheit, die Anzeigenschaltung bezahlt zu bekommen?
Nebenfrage: X möchte von Z eine Auftragsbestätigung. Muss diese unterschrieben werden, muss sie alle vereinbarten Bedingungen nochmals enthalten und - vor allem - darf sie Verweise auf bisher nicht erwähnte Bedingungen enthalten?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
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Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
Johann Wolfgang von Goethe
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Also einen Auftrag kann man auch mündliche erteilen und vereinbaren.

Wenn man hinterher sein Geld einklagen will muss man das dann eben auch beweisen können. Das wird mündli. schwer, es sei denn der berühmte Mitarbeiter hat mitgehört.

Was in einem Auftrag steht ist frei, jedoch sollte man genau ausmachen was man anbietet, sonst gibts hinterher nur Ärger

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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