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Aufklärungspflichtverletzung aus Mietvertrag Autovermietung

 
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kama
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 17:31    Titel: Aufklärungspflichtverletzung aus Mietvertrag Autovermietung Antworten mit Zitat

Hallo,
In den Mietverträgen der Autovermietung gibt es ja den Punkt bei einem Unfall die Polizei zu holen.
Man nehme an, man fährt gegen die Leitplanke, weil ein Auto, dass einen überholt so dicht rüber kommt, das man etwas ausweicht und die leitplanke streift. Natürlich hat man in dem moment nicht den nerv sich das autokennzeichen zu merken.
Man denkt nicht daran die polizei zu benachrichtigen, da man gar nicht wüßte, gegen wen man die anzeige stellen solle (unbekannt). später erhält man die rechnung für die reparatur, die man selber bezahlen soll, da man eine Anzeige bei der polizei nicht gemacht hat. (aufklärungspflichtverletzung)
ist das rechtens?
Wenn ich richtig informiert bin (wikipedia) dann ist das eine Obliegenheitsverletzung. Dort wird von gewissen geldgrenzen gesprochen (Diese ist auf 2500,00 € bzw. 5000,00 € (schwere Fälle) beschränkt.) Gelten diese in solch einem fall?
wer kennt sich mit sowas aus?
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alles wir gut!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Mir scheint, hier werden zwei verschiedene Sachen in einen Topf geworfen.

Es wurde die "Obliegenheitsverletzung" aus den Kraftfahrtversicherungsbedingungen angeesprochen. Es ist korrekt, sowas gibt´s, und es gibt auch die genannten Höchstgrenzen. Nur: das bezieht sich auf das vertragliche Verhältnis zwischen Kraftfahrtversicherer und Versicherungsnehmer (also das Mietwagenunternehmen); und außerdem betrifft es die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (nicht die Kasko, die hier vermutlich in Anspruch genommen werden soll).

Der Passus in den Mietwagenverträgen dagegen betrifft das vertragliche Verhältnis zwischen Mieter und Autovermieter. Wenn diese Bestimmung nicht aus irgendwelchen Gründen gegen das AGB-Gesetz (bzw. jetzt BGB §§ 305 ff oder so) verstoßen sollte, dann ist sie wirksam. Und zwar so, wie sie im Vertrag steht. Mit oder ohne Obergrenze, je nachdem, wie es halt geregelt ist. Das hat dann mit Versicherungsrecht nix mehr zu tun, sondern ist Allgemeines Vertragsrecht.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 15:17    Titel: Re: Aufklärungspflichtverletzung aus Mietvertrag Autovermiet Antworten mit Zitat

kama hat folgendes geschrieben::
Man denkt nicht daran die polizei zu benachrichtigen, da man gar nicht wüßte, gegen wen man die anzeige stellen solle (unbekannt). später erhält man die rechnung für die reparatur, die man selber bezahlen soll, da man eine Anzeige bei der polizei nicht gemacht hat.

Ganz grosser Fehler! Wenn da ein Kratzer an der Leitplanke hinterlassen wurde, kommt noch eine nette Unfallflucht hinzu ...
Da wäre dann ohnehin jede Vollkaskoversicherung von der Leistung frei.
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