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In wie weit ist Versicherung an ein Gutachten gebunden

 
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schnawwel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 19:52    Titel: In wie weit ist Versicherung an ein Gutachten gebunden Antworten mit Zitat

Hallo,
folgende Situation:

Bei einem Verkehrsunfall wird Person A die Vorfahrt von Person B genommen.
Der PKW von Person A wird zum Totalschaden. Abschleppdienst bestellt einen
freien Gutachter.
Das Gutachten zeigt nun folgende Aufrechnung:

Wiederbeschaffungswert (incl. Diff-Besteuerung): 15000€
Händlereinkaufswert: ---
Wertminderung: ---
Restwert: 1000€
Nutzungsausfall pro Tag: 40€

Nun bekommt Person A den Differenzbetrag zwischen Wiederbschaffungswert und
Restwert abzüglich des Besteuerungssatzes.
Im Gutachten steht nun der Wiederbeschaffungswert incl. Differenzbesteuerung (das wären normal 2%) ist
die Versicherung nun auch an diesen Satz gebunden oder kann sie auch die Mwst. einbehandeln?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und jemand kann mir weiterhelfen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 01:47    Titel: Re: In wie weit ist Versicherung an ein Gutachten gebunden Antworten mit Zitat

schnawwel hat folgendes geschrieben::
die Versicherung nun auch an diesen Satz gebunden oder kann sie auch die Mwst. einbehandeln?


Die MwSt ist nur erstattungsfähig, wenn auch ein neues Auto gekauft wird. Ansonsten fällt sie ja nicht an und ist demnach auch kein Schaden.
(Das ganze mal als Analogie zur Sachlage bei Reparaturen.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

... und ab ins Versicherungsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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schnawwel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehe ich das richtig, wenn die Versicherung die Mwst. statt die 2% einbehält, dann
bekommt Person A die Mwst. nur ersetzt, wenn er sich einen Neuwagen kauft?
Wenn sich Person A aber einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kauft, ist die Mwst. doch auch ausweisbar, oder?

Ist die Versicherung nun an die 2% Diff-Besteuerung, wie im Gutachten vermerkt, gebunden?
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