Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.01.07, 22:09 Titel: Ablauf von Copyrightrechten
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
In meinem Besitz befindet sich ein altes Buch namens "Patriotischer Hausschatz für das deutsche Volk", Herausgegeben im Jahre 1898 durch einen Berliner Verlag.
Dieses Buch beinhaltet zahlreiche Abbildungen von militärischen Uniformen des 2. Deutschen Reiches sowie zeitgeschichtlich interessante Artikel.
Ist es mir erlaubt, eingescannte Abbildungen oder Textauszüge dieses Buches auf einer Webseite zu veröffentlichen ? Ich weiss nicht, ober dieser Verlag noch existiert, ob er einen Rechtsnachfolger hat, oder untergegangen ist.
Kurz gesagt: Könnte noch jemand Copyright-Rechte an Inhalten eines 109 Jahre alten Buches geltend machen, wenn ich diese für meine Zwecke verwenden sollte ?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.01.07, 22:49 Titel:
Ein Copyright gibt es nicht in Deutschland. Schon gar keine Copyright-Rechte, was ja eine Verdoppelung wäre.
In Deutschland gibt es ein Urheberrecht. Danach hat ein Lichtbildner, vulgo Fotograf, das Urheber- und das Verwertungsrecht an seinen Kunstwerken. Und seine Erben bis zu 70 Jahren nach seinem Tod (oder waren es 50?).
War der Urheber 1898 20 Jahre alt und wurde 80, starb er 1958. Dann erlischt das Urheberrecht für seine Erben spätestens 2028.
Dies ist nicht sehr wahrscheinlich, aber auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich des Todesdatums aller Urheber versichert. Oder den Verlag oder die Erben um ein Verwertungsrecht bittet.
Verfasst am: 13.01.07, 21:30 Titel: Re: Ablauf von Copyrightrechten
@ Macoy, Bitte beachten Sie die Forrenregeln und editieren Sie Ihren Beitrag entsprecend. http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3602 _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Daraus ergibt sich ganz allgemein, dass man damit rechnen muss, dass auch alte Bilder, die vor 1900 aufgenommen / veröffentlicht wurden, unter Umständen noch Urheberrechtschutz genießen können. Dies ergibt sich nach dem Link aus der EU-weiten Anwendung einer spanischen Regelung von 1876, (Schutzdauerrichtlinie 93/98/EWG vom 1. Juli 1995) wonach damals Bildrechte bis 80 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt waren. Somit wäre alle alten Werke der Fotografie (innerhalb der EU), auch wenn deren Schutz nach nationaler Regelung bereits abgelaufen gewesen wäre, nach der spanischen Vorschrift zu beurteilen.
Zitat:
Zitat:
Dies hat in der Regel zur Folge, dass das Foto eines europäischen Urhebers nur dann sicher nicht mehr geschützt ist, wenn der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist. Eine Gemeinfreiheit, die bereits bestanden hat, ist dadurch gegebenenfalls nicht mehr gültig.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich bei den Fotografien um Lichtbildwerke handelte und nicht bloß um Lichtbilder ohne eigenschöpferische Leistung und Urheberrechtsqualität im Sinne des Urheberrechts. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.