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Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung

 
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Aurelia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 22:51    Titel: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung Antworten mit Zitat

Ein Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung. In den Versicherungsbedingungen ist unter "Leistungsumfang" verankert, dass der Versicherer die gesetzliche Vergütung für eine Beratung bis zu einer Höhe von 200 € trägt.

Der Mandant hat ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt, der daraufhin die Klage einreicht. Der Versicherer fordert die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € nun zweimal: einmal für das Beratungsgespräch und zum anderen für die Klage. Ist dies korrekt?


In diesem Fall wird noch ein weiteres Klageverfahren anhängig werden. Der Mandant geht davon aus, dass dann abermals die Selbstbeteiligung fällig wird?!

Aurelia
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Aurelia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir niemand Auskunft geben?

Wäre für einen Tipp sehr dankbar.

Aurelia
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Pro separatem Verfahren kann auch die SB verlangt werden...

Es kommt eben darauf an, ob es unterschiedliche Fälle sind...

Wenn sie zweimal mit dem Auto wegen Glatteis einen Unfall bauen, dann hat der eine Schaden mit dem anderen eben auch nichts zu tun...
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es eine Angelegenheit und damit auch nur ein Rechtsschutzfall ist, kann die Selbstbeteilligung auch nur einmal abgezogen werden.
_________________
Bernd Steinbach
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Aurelia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.

Damit muss sich der Mandant, wie bereits mehrfach getan, nochmals an den Versicherer wenden, damit für einen Fall (d. h. Beratungsgespräch und Klageverfahren) auch nur einmal 150 € Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt werden.

Aurelia
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