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Verfasst am: 25.01.07, 09:06 Titel: Rückzahlung der Versicherung für Studenten
Student A hat nach Ablauf des 25 Lebensjahr(18.09.2004) keinen Anspruch auf Familienversicherung über seine Eltern bei Versicherung B.Durch Ableistung des Wehrdienstes verlängert sich der Ablauf der Familienversicherung von A um die Zeit des Wehrdienstes(von 18.09.2004+9 Monate) bis zum 18.06.2005.
A vergißt sich nach Ablauf dieser Frist sich bei Versicherung B selbst zu versichern.A ist unwissenderweise immer noch der Überzeugung er sei weiter bei B Familien versichert.
B teilt allerdings nicht mit das er nun nicht mehr dort versichert ist.Sachbearbeiterin C vergißt allerdings A aus dem versicherten Verhältniss zu streichen. A geht weiterhin normal zum Arzt und benutzt seine Versichertenkarte von B ohne Probleme.
Als A am 11.09.2006 für ein Praxissemster eine Bescheinigung über Mitgliedschaft bei B anfordert bekommt er die Auskunft er sei dort nicht mehr versichert. Und zwar seit 18.06.2005.Er stellt sofort einen Antrag zur Aufnahme in die Studentenversicherung des B.
A wird sofort bei B als Student versichert.Die monatlichen Beiträge belaufen sich auf ca.50 Euro Krankenversicherung + 9 Euro Pflegeversicherung.
A bekommt eine Bescheinigung über das Versichertenverhältniss.
3 Monate später,Anfang Dezember bekommt A die Unterlagen zugeschickt.
Dort wird von A, zu den monatlichen Beiträgen von 59 Euro, eine Summe von 1000 Euro verlangt.
Diese Summe sei die Nachzahlung für den Zeitraum der Beendigung der Familienversicherung (18.06.2005) bis (11.09.2006).
B räumt telefonisch ein es sei aufgrund eines Fehlverhalten der Sachbearbeiterin C zu diesem Problem gekommen.
A hat aber erst 11.09.2006 einen Eintritt zur Familienversicherung unterschrieben.
Kann Versicherer B nun auf die Rückzahlung des dazwischen liegenden Deltas beharren?
Wenn "Nein", wer trägt die Kosten der Arztbesuche in dem Zeitraum der "nicht" Versicherung? _________________ Mit freundlichem Gruß J.St.
Nach Sachverhaltsschilderung scheint es sich nicht um eine private, sondern um eine gesetzliche Krankenversicherung zu handeln. Dann wäre diese Frage im Unterforum für Sozialrecht besser aufgehoben. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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