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Verfasst am: 12.01.07, 22:51 Titel: Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung
Ein Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung. In den Versicherungsbedingungen ist unter "Leistungsumfang" verankert, dass der Versicherer die gesetzliche Vergütung für eine Beratung bis zu einer Höhe von 200 € trägt.
Der Mandant hat ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt, der daraufhin die Klage einreicht. Der Versicherer fordert die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € nun zweimal: einmal für das Beratungsgespräch und zum anderen für die Klage. Ist dies korrekt?
In diesem Fall wird noch ein weiteres Klageverfahren anhängig werden. Der Mandant geht davon aus, dass dann abermals die Selbstbeteiligung fällig wird?!
Pro separatem Verfahren kann auch die SB verlangt werden...
Es kommt eben darauf an, ob es unterschiedliche Fälle sind...
Wenn sie zweimal mit dem Auto wegen Glatteis einen Unfall bauen, dann hat der eine Schaden mit dem anderen eben auch nichts zu tun... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Wenn es eine Angelegenheit und damit auch nur ein Rechtsschutzfall ist, kann die Selbstbeteilligung auch nur einmal abgezogen werden. _________________ Bernd Steinbach
Damit muss sich der Mandant, wie bereits mehrfach getan, nochmals an den Versicherer wenden, damit für einen Fall (d. h. Beratungsgespräch und Klageverfahren) auch nur einmal 150 € Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt werden.
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