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Bei dem Arbeitgeber wurde eine Entgeldumwandlung abgeschlossen ( USK).
Durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes, musste diese Entgeldumwandlung beendet werden.
Besteht wirklich kein Anspruch ,das die Unterstützungskasse diesen eingezahlten Beitrag dem Arbeitnehmer zurückzahlt? Wenn der Arbeitnehmer das gerne möchte.
Vielen Dank!
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