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Privatverkauf eines PKWs

 
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Nille84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 20:15    Titel: Privatverkauf eines PKWs Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin unter dem Thema richtig, andernfalls bitte ich um Entschuldigung Winken

Ich habe vor ca. 4 Monaten meinen PKW gebraucht verkauft, also ein Kauf unter Privatleuten. Jetzt klagt mich der neue Besitzer an, er hätte viele Probleme mit dem Auto und müsse viel Geld investieren um das Auto wieder fahrtüchtig zu machen. Er fordert von mir eine Beteilugung von 300 € ansonsten gibt er die Sache seinem Anwalt weiter. Die Schäden waren für mich nicht ersichtlich, ich habe das Auto nach besten Wissen und Gewissen verkauft. Zu den Schäden zählen unter anderem der Ausschlag des Kupplungslagers und das Durchrosten des Rohr vom Motor zum Mitteltopf. Dieses sind z.B. beides Schäden die für Normalsterbliche nicht einfach zu sehen bzw, zu erahnen sind.

Mein Problem ist, ich finde den Kaufvertrag leider nicht mehr wieder ( man sollte solche Dokumente wirklich besser aufbewahren)

Ich habe dem Käufer keine Garantie eingeräumt und bin der Meinung der Käufer hat gekauft wie gesehen und bin daher nicht bereit die 300 € aufzubringen.

Kann mir irgendetwas passieren und bin ich hier im Recht?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Gruß
Nils
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

verschoben ins Verbraucherrecht....
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, besteht für V keine Verpflichtung zu zahlen. Wenn der Kaufvertrag verloren ging und V sich nicht erinnert, ob das der Fall ist, sollte er vielleicht zahlen. Vielleicht zuerst etwas zögern oder dem K "mitteilen", dass er keinen Anspruch auf die Zahlung hat, und gucken wie K reagiert Winken .

Das ist nur meine Meinung, sie kann falsch sein!
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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