Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - unlauterer Wettbewerb?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

unlauterer Wettbewerb?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
vasaio
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 14:55    Titel: unlauterer Wettbewerb? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes ist der Fall:
Vor einiger Zeit wurde Person A zu Hause von einem Mitarbeiter der Firma B angerufen und ihr wurde gesagt, sie wäre ausgewählt worden und könne an einem Gewinnspiel teilnehmen. Als danach gefragt wurde, gab sie ihre Bankverbindung durch. Etwa einen Monat später wurde dann eine beträchtliche Summe von ihrem Konto abgebucht. A gibt jedoch an, dass sie von Kosten, die mit dem Gewinnspiel verbunden waren nichts wusste, also ließ sie den Betrag zurückbuchen und schrieb an die Firma B, dass es sich um ein Missverständnis handeln müsse, was jedoch im Antwortschreiben verneint wurde, da sie der Teilnahme telefonisch zugestimmt habe.

Im UWG heißt es:
"Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
1. Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer [...] durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
2. Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;
3. den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert;..."

Was kann A tun, um seine Teilnahme am Gewinnspiel "rückgängig" zu machen? Kann trotz der Zustimmung zur Teilnahme, aufgrund der Unwissenheit über die Kosten, die entweder nicht erwähnt oder nicht deutlich genug gemacht wurden, der Vertrag zwischen A und B ungültig sein?


Zuletzt bearbeitet von vasaio am 15.01.07, 16:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte halten Sie sich an die Forenregeln und verändern Sie Ihren Beitrag entsprechend. Dann klappts auch mit den Antworten Winken
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
vasaio
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Verzeihung, ist es jetzt angemessen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vasaio,

das UWG kann da nur bedingt weiterhelfen...

Ein Zahlungsanspruch der Firma ist entstanden, wenn ein Vertrag hierüber zustande kam.

Da die Firma eine Zahlung fordert, steht sie auch in der Beweislast des Vertrages. Also könnte A die Vertragsdaten von B anfordern. Sollte B einen Vertrag nachweisen können, A den Inhalt des Telefongesprächs nicht als Gegenbeweis beweisen können, so könnte ein Zahlungsanspruch seitens der B entstanden sein.

Man kann hier nur immer und immer wieder sagen: Man gibt seine Bankverbindung nicht telefonisch heraus!

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant, wie B den Vertrag nachweisen könnte Mit den Augen rollen
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.