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Verfasst am: 08.12.04, 19:40 Titel: Verjährung eines Versicherungsbeitrages!!
HAllo habe mein Auto bei einer KfZ Versicherung vor 1,5 Jahren abgemeldet nun bekomme ich einen Volstreckungsbrief mit Gerichtsvollzieher und Schufa Drohungen obwohl ich meines Gewissens nach keine keine offenen Rechnungen bei der Versicherung hatte und obwohl ich keien Erinnerung, Mahnung oder des gleichens bekommen habe.Also 1,5 Jahre nichts von denen gehört und nun dieses "Vollstreckungsscgreiben"!!
Meine Frage nun, wann würde einen solche "offene Rechnung" verjähren?
Und dürfen die 1,5 Jahre von sich nicht hören lassen und dann auf einmal sowas schreiben??
Danke im vorraus!!
die versicherung hat absolut jedes recht, ihr geld einzufordern! und das wird sie auch tun ... mit 2 mahnstufen, zwangsstilllegung des fahrzeuges und danach abgabe des falles an den rechtsanwalt. wird in jedem falle seeehhhr teuer.
ihr fall klingt nach dem typischen "nur vwb- problem":
sie haben eine deckungskarte vom vertreter geholt und darauf ein auto angemeldet. einen antrag haben sie nicht aufgenommen. sich aber höllisch gefreut, so lange keine rechnung zu bekommen.
die versicherung jedenfalls hat ihnen 1,5 jahre deckung gewährt und die wird sie sich bezahlen lassen. "verjähren" kann das allein schon deshalb nicht, weil sie die ganze zeit ein auto versichert hatten, für die das vu seinen lohn fordern darf.
ist das fz schon abgemeldet, dann können sie eine ratenzahlung anbieten. die wird in der regel auch akzeptiert.
ist es noch nicht abgemeldet ... dann wird der versicherer die sicher bald tun.
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