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8 Monate auf versicherungsgeld gewartet,ist das normal?

 
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kerstin
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 18:46    Titel: 8 Monate auf versicherungsgeld gewartet,ist das normal? Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

ein auto ist im april 2004 in einer garage zerlegt worden(schaden ca.5000€)teile worden abgebaut, fahrzeug war noch vorhanden. die hintere garagetüre liegt in einem innenhof zu dem nur die familie des geschädigten und der geschädigte zugang haben, deshalb war die türe auch nicht abgeschlossen. die diebe müssen über angrenzende garagen auf das grundstück gekommen sein. von der versicherung war mehrmals ein gutachter draußen, es wurden briefe faxe etc. hin und her geschickt, bis jetzt mitte dezember 2004 also 8 monate später ein schreiben der versicherung kam, das sie den schaden nicht bezahlen, da sie aus dem versicherungsschutz raus sind, da eigenverschulden vorliegt.
ist das rechtens???
wieso brauchen die für diese aussage 8 monate, obwohl sie das alles von anfangan wußten?
eines ist mir klar geworden. ich weiß jetzt warum die versicherungen so teuer sind und immer teurer werden.
bei der vorgehensweise ist das klar.
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Petra Paragraf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 47
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 16.12.04, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hall Kerstin,
grundsätzlich kann der VR die Deckung des Schadens ablehnen, aber ob das rechtens ist, kann ich so nicht berurteilen. Es kommt immer auf die im konkreten Einzelfall vereinbarten Bedingungen an. Viele VR lehnen einfach mal ab und hoffen, dass der VN dies schluckt. Gab es denn eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei? Wie ist das ausgegangen?
Grsl ist es so, dass der VN den Schadenseintritt (hier Entwendung der Fahrzeugteile) beweisen muss. Da es bei einem Diebstahl idR unmöglich ist, diesen zu Beweisen (der Täter ist weg und Zeugen sind auch eher selten vorhanden), gibt es eine Beweiserleichterung zugunsten des VN. Er muss lediglich einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung der Teile zulässt (Hat BGH zwar zur Entwendung des gesamten KFZ entschieden, muss aber mE auch für Teile des KFZ gelten).
Nun muss der VR beweisen, dass kein Schadensfall, also keine Entwendung vorliegt. Auch er hat Beweiserleichterung, dh er mussTatsachen darlegen u beweisen, die eine Vortäuschung des VersFalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen.
Du siehst also, alles nicht so kompliziert, aber immer vom konkreten Einzelfall abhängig.
Solltest Du Dich entscheiden, Klage zu erheben, gilt in den meisten Vertragsbedingungen dafür eine Frist von 6 Monaten nach Ablehnung der Schadensregulierung.
LG
Petra
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