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Verfasst am: 31.10.06, 21:24 Titel: Vermietung in Deutschland von Ausländern
A ist wohnhaft in EU Ausland (z.B. Frankreich)
Er ist nur in dem Land, wo er wohnt, steuerlich veranlagt.
Er möchte eine Wohnung in Deutschland kaufen, und diese vermieten.
Sind die Mieteinnahmen in Deutschland steuerpflichtig oder nur in seinem Wohnland oder in beiden?
Wie kann A eine Doppelbesteuerung vermeinden?
Danke im Voraus
Zuletzt bearbeitet von lamyjl am 01.11.06, 19:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
die Vermietungseinkünfte sind in Deutschland zu versteuern, das steht in Art 3 DBA Frankreich.
In D ist dieser Mensch beschränkt steuerpflichtig, und das dann auch nur mit den Vermietungseinkünften, das steht in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
In Frankreich dürften diese Einkünfte aber nach Art 20 DBA Frankreich dem Progressionsvorbehalt unterliegen, falls es so etwas im französischen Steuerrecht gibt, da kenne ich mich leider nicht aus.
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