Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.01.07, 13:48 Titel: Wie komme ich aus dieser Situation? GEZ will Geld.
Guten Tag,
Ich bin Student und bekomme Bafög. Vor kurzer Zeit habe ich ein Schreiben von der GEZ bekommen, mich doch anzumelden. Darauf hin bin ich zum Amt unserer Stadt gefahren um mich von den GEZ-Gebüren befreien zu lassen.
Ich habe also einen Antrag auf Befreiung ausgefüllt und mich damit auch automatisch bei der GEZ angemeldet.
So ehrlich wie ich nun mal bin, habe ich angegeben, dass ich seit Weihnachten 2006 einen Fernseher habe. Mein schreiben erreichte die GEZ dann Anfang Januar 2007.
Die Tage bekam ich dann Post, dass ich ab Februar 2007 befreit wäre und für Dezember und Januar fast 40 Euro nachzahlen müsse und das Geld doch überweisen sollte.
Die vergessen wohl dabei, dass ich Student bin und das Geld knapp ist.
Ich möchte die 40 Euro nicht bezahlen, da ich sie nicht über habe.
Ich habe herausgefunden, dass alleine der besitz eines Fernsehers schon Gebührenpflichtig ist.
Ich frage mich nun, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, die Kosten zu umgehen, und was passiert, wenn ich einfach nicht bezahle.
Obendrein kommt noch dazu, dass ich den Fernsehr zwar geschenkt bekommen habe, allerdings noch garnicht nutze, sondern erst, ab Februar 2007, wenn ich befreit bin. Aber da haben die lieben Gesetze einem wohl wieder einen unsozialen Strich durch die Rechnung gemacht, oder?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße, Steve Miller
Der Antrag auf Befreiung gilt erst ab dem Tag am dem er eben gilt. Wenn man vorher einen TV besitzt ist man zahlungspflichtig.
Übrigens gilt das nur für A der ja Student ist, wie es bei dir ist kann keiner sagen (Forenregen)
Klaus
P.S. Kein Geld zu haben ist kein Grund Leistungen nicht bezahlen zu müssen. _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
So ehrlich wie ich nun mal bin, habe ich angegeben, dass ich seit Weihnachten 2006 einen Fernseher habe.
Es spielt keine Rolle ob er an war.
Wenn A selber angibt dann muss A auch dafür zahlen
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 16.01.07, 17:33 Titel:
steve_miller hat folgendes geschrieben::
A bezahlt wenn er sein studium rum hat, kurz bevor er auswandert.
Wenn A Stress mit der GEZ vermeiden will, sollte er dann allerdings recht bald auswandern. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
A bezahlt wenn er sein studium rum hat, kurz bevor er auswandert.
Wenn A Stress mit der GEZ vermeiden will, sollte er dann allerdings recht bald auswandern.
Ja und dann, ups, doch vergessen........
Bereithalten ist die Sache, nicht wann genutzt wird, steht so im Gesetz.
@Biber
wenn ich wieder Punkte verteilen darf, sind Sie der erste _________________ Nette Grüße
Alexander
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.