Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wie komme ich aus dieser Situation? GEZ will Geld.
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wie komme ich aus dieser Situation? GEZ will Geld.

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
steve_miller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 13:48    Titel: Wie komme ich aus dieser Situation? GEZ will Geld. Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Ich bin Student und bekomme Bafög. Vor kurzer Zeit habe ich ein Schreiben von der GEZ bekommen, mich doch anzumelden. Darauf hin bin ich zum Amt unserer Stadt gefahren um mich von den GEZ-Gebüren befreien zu lassen.
Ich habe also einen Antrag auf Befreiung ausgefüllt und mich damit auch automatisch bei der GEZ angemeldet.
So ehrlich wie ich nun mal bin, habe ich angegeben, dass ich seit Weihnachten 2006 einen Fernseher habe. Mein schreiben erreichte die GEZ dann Anfang Januar 2007.
Die Tage bekam ich dann Post, dass ich ab Februar 2007 befreit wäre und für Dezember und Januar fast 40 Euro nachzahlen müsse und das Geld doch überweisen sollte.
Die vergessen wohl dabei, dass ich Student bin und das Geld knapp ist.
Ich möchte die 40 Euro nicht bezahlen, da ich sie nicht über habe.
Ich habe herausgefunden, dass alleine der besitz eines Fernsehers schon Gebührenpflichtig ist.
Ich frage mich nun, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, die Kosten zu umgehen, und was passiert, wenn ich einfach nicht bezahle.
Obendrein kommt noch dazu, dass ich den Fernsehr zwar geschenkt bekommen habe, allerdings noch garnicht nutze, sondern erst, ab Februar 2007, wenn ich befreit bin. Aber da haben die lieben Gesetze einem wohl wieder einen unsozialen Strich durch die Rechnung gemacht, oder?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße, Steve Miller
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Antrag auf Befreiung gilt erst ab dem Tag am dem er eben gilt. Wenn man vorher einen TV besitzt ist man zahlungspflichtig.

Übrigens gilt das nur für A der ja Student ist, wie es bei dir ist kann keiner sagen (Forenregen)

Klaus

P.S. Kein Geld zu haben ist kein Grund Leistungen nicht bezahlen zu müssen.
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
steve_miller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

potetielle leistungen...besser gesagt

ich nutze keine leistungen, weil der tv erst am februar, ab meiner befreiung, genutzt wird...

würde ein widerspruch, mit klarstellung helfen?

ich meine bei meinen ganzen aussagen Person A ! ich spreche nur in der "ich"- form, weil ich ein alter egoist bin Sehr glücklich

gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
So ehrlich wie ich nun mal bin, habe ich angegeben, dass ich seit Weihnachten 2006 einen Fernseher habe.


Es spielt keine Rolle ob er an war.

Wenn A selber angibt dann muss A auch dafür zahlen

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
steve_miller
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

A hat kein Geld dafür...

A bezahlt wenn er sein studium rum hat, kurz bevor er auswandert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

steve_miller hat folgendes geschrieben::
A bezahlt wenn er sein studium rum hat, kurz bevor er auswandert.
Wenn A Stress mit der GEZ vermeiden will, sollte er dann allerdings recht bald auswandern. Mr. Green
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
newbe41
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
steve_miller hat folgendes geschrieben::
A bezahlt wenn er sein studium rum hat, kurz bevor er auswandert.
Wenn A Stress mit der GEZ vermeiden will, sollte er dann allerdings recht bald auswandern. Mr. Green



Ja und dann, ups, doch vergessen........ Mr. Green
Bereithalten ist die Sache, nicht wann genutzt wird, steht so im Gesetz.
@Biber
wenn ich wieder Punkte verteilen darf, sind Sie der erste Verlegen
_________________
Nette Grüße
Alexander
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.