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Brandstiftung - Muss Versicherung zahlen?

 
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Thommie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2006
Beiträge: 24
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 07:41    Titel: Brandstiftung - Muss Versicherung zahlen? Antworten mit Zitat

Muss eine Hausversicherung zahlen, wenn definitiv Brandstiftung vorliegt,
der Brandstifter aber nicht ermittelt werden kann ?

Beispiel :
Einbrecher zündet aufgrund von Frust, weil er nichts wertvolles findet, das ganze Haus an.
Dazu benutzt er einen vollen Benzinkanister, den er in der Garage gefunden hat.

Der Besitzer erstattet Anzeige, und meldet den Fall seiner Versicherung.

Grüße
Thommie
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nicht gegen den Versicherungsnehmer selbst wegen des Verdachts der Brandstiftung ermittelt wird, liegt natürlich en ersatzpflichtiger Schaden vor.

Es wird allerdings meistens einige Zeit dauern, bis der Versicherer seine Bereitschaft zur Regulierung erklärt, denn der Versicherer fordert in solchen Fällen die polizeiliche Ermittlungsakte an, darauf muss man oft recht lange warten.

Sobald aber definitiv feststeht, dass nicht der VN selbst der Brandstifter war, kann vorab zumindest eine recht hohe Abschlagszahlung verlangt werden.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 22:07    Titel: Re: Brandstiftung - Muss Versicherung zahlen? Antworten mit Zitat

Thommie hat folgendes geschrieben::
Muss eine Hausversicherung zahlen, wenn definitiv Brandstiftung vorliegt,
der Brandstifter aber nicht ermittelt werden kann ?

Beispiel :
Einbrecher zündet aufgrund von Frust, weil er nichts wertvolles findet, das ganze Haus an.
Dazu benutzt er einen vollen Benzinkanister, den er in der Garage gefunden hat.

Der Besitzer erstattet Anzeige, und meldet den Fall seiner Versicherung.

Grüße
Thommie


Im privaten Bereich wären bei entsprechenden (negativen) Ermittlungsergebnissen (gegen den Versicherungsnehmer) die Gebäude- und Hausratversicherer zuständig.

Da es hier ja um fiktive Fälle geht und es der Thread-Titel hergibt:
Im gewerblichen Bereich sieht es anders aus, dort sind z.B. im Fall der Einbruchdiebstahl-Versicherung Schäden infolge Brand ausgeschlossen, dafür wäre dann der Gebäude-/Inhalt-Versicherer zuständig. Entsprechendes gilt fast immer beim zusammentreffen von gewerblichen Versicherungen - sofern kein "Versicherungspaket" (mit Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und z.B. Einbruchdiebstahl-V.) abgeschlossen wurde. Die Vandalismus-Deckung der ED-Versicherung hilft bei Brandstiftung oft auch nicht weiter....
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MfG,
Duisburger

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