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Gesamtschuldner - nur 1 Kündigung

 
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Kamarder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 00:04    Titel: Gesamtschuldner - nur 1 Kündigung Antworten mit Zitat

Guten Abend,

ein vollkommen aus der Luft gegriffene Fall findet keine Lösung:

A + B sind verheiratet, A selbstständig, schließt Leasingvertrag. B unterschreibt als 2. Leasingnehmerin mit, da A sonst keinen Vertrag erhält.

Alles o.k. Die Aufträge im Gewerbe lassen nach, die Leasingzahlungen erfolgen unregelmäßig. Es wird versucht, den Vertrag zu verkaufen. Keine Chance.

Einkommen erholt sich wieder. Trotzdem geht A in die Insolvenz. Zahlungen laufen weiter ohne Verzögerungen.

A hat 3 Monate später einen selbstverschuldeten Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden. Hafptflichtversicherung verschlampt die Abwicklung des Unfalls. Der Rateneinzug wird seitens des Leasinggebers eingestellt, Schadensbericht wird zurückgeschickt, sonst passiert nichts.

Mit 3 Monaten Verspätung reagiert Versicherung, wickelt den Unfall innerhalb 5 Werktagen (!) einschl. Gutachten ab, zahlt Restwert der Leasingfirma.

Auf einmal kommt Post für B, dass sie X bezahlen soll, da Vertrag wegen Insolvenz beendet. B ist nicht insovlent, hat keinerlei Post bekommen. Eine Kündigung gegenüber A ist auch nicht erfolgt. Leasingfirma teilt mt, dass die Info über die Insolvenz erst nach dem Unfall eingegangen wäre und daher dann gekündigt wurde.
Was hat B damit zu tun? Ihre finanziellen Verhältnisse haben sich sogar verbessert, sie ist nicht Insolvent.
Hätte nicht der Vertrag mit B fortgesetzt werden müssen?

Viel Spaß beim Grübeln, ich habe es schon hinter mir.

Kamarder
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 13:09    Titel: Re: Gesamtschuldner - nur 1 Kündigung Antworten mit Zitat

Kamarder hat folgendes geschrieben::

Auf einmal kommt Post für B, dass sie X bezahlen soll, da Vertrag wegen Insolvenz beendet. B ist nicht insovlent, hat keinerlei Post bekommen. Kamarder


B braucht auch keine Post bekommen, da sie genau wie A Leasingnehmer ist. Der LG kann sich an beide halten, da beide den Leasingvertrag unterschrieben haben.

Kamarder hat folgendes geschrieben::

Eine Kündigung gegenüber A ist auch nicht erfolgt. Kamarder


Ist unerheblich, da auch B für den Vertrag haftet.

Kamarder hat folgendes geschrieben::

Was hat B damit zu tun?Kamarder


Weil B genauso LN ist, wie der A und somit gesamtschuldnerisch haftet.

Kamarder hat folgendes geschrieben::

Hätte nicht der Vertrag mit B fortgesetzt werden müssen?
Kamarder


Er wird mit A + B weitergeführt, wenn er von der LG nicht gekündigt wird. Im Normalfall kann gekündigt werden, wenn der LN mit zwei Raten im Rückstand ist oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse stark verschlechtert haben.

Steht aber alles in den AGB drin.
_________________
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Kamarder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich kenne Fälle aus dem Mietrecht, wonach wenn z. B. Eheleute beide namentlich im Mietvertrag genannt sind, eine Kündigung ausdrücklich gegenüber beiden ausgesprochen werden muss. Hier nicht auch?

A ist Gewerbetreibender und B Privatperson. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass B gewerbliche Post für A öffnet.

Hier in diesem Fall hat nur 1 Vertragspartner Inso angemeldet. Trotzdem wurden die Zahlungen ohne Probleme weiter geleistet. Problem ist, dass behauptet wird, wegen Inso wäre gekündigt worden und nicht aufgrund des Schadensfalles.

Zudem ist eine ausdrückliche Kündigung auch gegenüber A nicht erfolgt. 1 Monat nach dem Verkehrsunfall wurde die Abbuchung ohne weitere Mitteilung eingestellt.

Wie zeitnah ist eine Kündigung (wirtschaftliche Lage) auszusprechen? LG wußte bereits 1 1/2 Jahre vor Inso-Eröffnung, dass wirtschaftliche Probleme bestehen. Zu dieser Zeit erfolgte die Ratenzahlung nur sporadisch. Es erfolgte aber keine Kündigung, sondern erst nach dem Unfall.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung muß zwar gegenüber allen Leasingnehmern angezeigt werden, aber trotzdem haften beiden LN gesamtschuldnerisch. Im Zweifelsfall muß die LG nachweisen, daß ordnungsgemäß gekündigt wurde.Kann Sie das nicht, müssen beiden LN weiterhin zahlen.
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