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Rechnung von 2006 kommt in 2007

 
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pet6
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 10:53    Titel: Rechnung von 2006 kommt in 2007 Antworten mit Zitat

Familie F hat in ihrem Neubau im Juni, bzw. Okt.06 die Elekrtoinstallation durch E durchführen lassen. Dazu gehörten auch einpaar extra Wünsche die E in Rechnung stellen sollte. Alles wurde mündlich vereinbart und F hat nichts unterschrieben.
Die Rechnung kam ende Januar 07.
Abgesehen davon dass es in der Rechnung Leistungen stehen, die nicht vereinbart worden sind, bzw. nicht durchgeführt worden sind, belastet E die Rechnug mit 19% Mwst!

Muss F die 19% mwst bezahlen?

Danke !
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss F die 19% mwst bezahlen?

Handwerksrechnungen sind nach ihrem Leistungsdatum zu besteuern. Also 16%, sofern die Arbeiten in 2006 durchgeführt wurden.


Zitat:
Familie F hat in ihrem Neubau im Juni, bzw. Okt.06 die Elekrtoinstallation durch E durchführen lassen.

Also hat E auch Anspruch auf Bezahlung der geleisteten Arbeiten... auf mehr nicht.


Zitat:
Alles wurde mündlich vereinbart und F hat nichts unterschrieben.

Auch mündliche Verträge sind bindend Ausrufezeichen Will F etwa garnicht zahlen und sich wegen Unterschlagung strafbar machen?!
(Es liest sich nämlich so...)
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