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Verfasst am: 31.01.07, 10:53 Titel: Rechnung von 2006 kommt in 2007
Familie F hat in ihrem Neubau im Juni, bzw. Okt.06 die Elekrtoinstallation durch E durchführen lassen. Dazu gehörten auch einpaar extra Wünsche die E in Rechnung stellen sollte. Alles wurde mündlich vereinbart und F hat nichts unterschrieben.
Die Rechnung kam ende Januar 07.
Abgesehen davon dass es in der Rechnung Leistungen stehen, die nicht vereinbart worden sind, bzw. nicht durchgeführt worden sind, belastet E die Rechnug mit 19% Mwst!
Handwerksrechnungen sind nach ihrem Leistungsdatum zu besteuern. Also 16%, sofern die Arbeiten in 2006 durchgeführt wurden.
Zitat:
Familie F hat in ihrem Neubau im Juni, bzw. Okt.06 die Elekrtoinstallation durch E durchführen lassen.
Also hat E auch Anspruch auf Bezahlung der geleisteten Arbeiten... auf mehr nicht.
Zitat:
Alles wurde mündlich vereinbart und F hat nichts unterschrieben.
Auch mündliche Verträge sind bindend Will F etwa garnicht zahlen und sich wegen Unterschlagung strafbar machen?!
(Es liest sich nämlich so...) _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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