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Wozu ist der Religionsunterricht gedacht?

 
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 22:54    Titel: Wozu ist der Religionsunterricht gedacht? Antworten mit Zitat

Hi
Ich würde gerne wissen aus welchem Grund in Deutschland der Religionsunterricht als vollwertiges Fach eingeführt wurde?
Mir sind bisher folgende Punkte eingefallen:

-Als eine Art Diskussionsfach, d.h., dass man in Religion über Sachverhalte diskutieren kann, was in anderen Fächern vielleicht nicht geht.
--Kontra dazu: Der Reliunterricht, wie ich ihn kenne, ist nicht so ausgelegt, aber auch garnicht. (Bei uns ist das einfach nur (entschuldigt das Wort, muss sein) "Arschkriecherei").

-Die Väter des Grundgesetzes wollten die Religion in den Staat einbinden, um diese nicht auf Dauer verschienden zu lassen, da ja bekanntermaßen imemr weniger Menschen wirklich glauben.
--Kontra dazu: Dies wäre nicht legal, da der Glaube sich nicht in das Geetz einmischen darf (oder?).

Könnt ihr mir noch andere Punkte nennen? Was haltet ihr vom Religionsunterricht?


Als Rechtsfrage zu diesem: Da nicht-christliche Schüler in den Ethikunterricht müssen verstößt dies doch gegen die Gleichheit aller Menschen, oder?
Schliesslich muss man wöchentlich 2 Stunden länger bleiben und hat keine Alternative dagegen.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da nicht-christliche Schüler in den Ethikunterricht müssen verstößt dies doch gegen die Gleichheit aller Menschen, oder?


Wo liegt denn da eine Ungleichbehandlung??????
Sollen die, die nicht Reli machen, zwei Std. weniger zur Schule gehen? Das wäre eine Ungleichbehandlung.

Zitat:
--Kontra dazu: Dies wäre nicht legal, da der Glaube sich nicht in das Geetz einmischen darf (oder?).

Wieso soll etwas nicht legal sein, was im Gesetz steht (hier sogar Grundgesetz)?
Vielleicht hast du es nicht mitbekommen, aber du lebst in einer christlichen Gesellschaft.


Gruß
HaWeThie
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 13:34    Titel: Re: Wozu ist der Religionsunterricht gedacht? Antworten mit Zitat

Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
Hi
Ich würde gerne wissen aus welchem Grund in Deutschland der Religionsunterricht als vollwertiges Fach eingeführt wurde?
Mir sind bisher folgende Punkte eingefallen:

-Als eine Art Diskussionsfach, d.h., dass man in Religion über Sachverhalte diskutieren kann, was in anderen Fächern vielleicht nicht geht.
--Kontra dazu: Der Reliunterricht, wie ich ihn kenne, ist nicht so ausgelegt, aber auch garnicht. (Bei uns ist das einfach nur (entschuldigt das Wort, muss sein) "Arschkriecherei").

-Die Väter des Grundgesetzes wollten die Religion in den Staat einbinden, um diese nicht auf Dauer verschienden zu lassen, da ja bekanntermaßen imemr weniger Menschen wirklich glauben.
--Kontra dazu: Dies wäre nicht legal, da der Glaube sich nicht in das Geetz einmischen darf (oder?).

Könnt ihr mir noch andere Punkte nennen? Was haltet ihr vom Religionsunterricht?
Als Rechtsfrage zu diesem: Da nicht-christliche Schüler in den Ethikunterricht müssen verstößt dies doch gegen die Gleichheit aller Menschen, oder?
Schliesslich muss man wöchentlich 2 Stunden länger bleiben und hat keine Alternative dagegen.


    Die legendären "Väter des Grundgesetzes", Uber-Pea,
    hatten folgende Rechssituation zu berücksichtigen, die sich aus dem Reichskonkordat** "Acta Apostolicae Sedis 25 "[1933], 389ff. Reichsgesetzblatt von 1933, II, 679ff. [Deutscher und italienischer Text. In den A. A. S. hat das ganze Vertragswerk die Überschrift: Inter Sanctam Sedem et Germanicam Rempublicam Sollemnis Conventio, der italienische Text: Concordato fra la Santa Sede ed il Reich Germanico] ergab:
Zitat:
Seine Heiligkeit Papst Pius XI. und der Deutsche Reichspräsident, von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich des Deutschen Reiches in einer beide Teile befriedigenden Weise dauernd zu regeln, haben beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen, welche die mit einzelnen deutschen Ländern abgeschlossenen Konkordate ergänzen und auch für die übrigen Länder eine in den Grundsätzen einheitliche Behandlung der einschlägigen Fragen sichern soll.Zu diesem Zweck haben Seine Heiligkeit Papst Pius XI. zu Ihrem Bevollmächtigten Seine Eminenz den Hochwürdigsten Herrn Kardinal Eugen Pacelli, Ihren Staatssekretär, und der Deutsche Reichspräsident zum Bevollmächtigten den Vizekanzler des Deutschen Reiches, Herrn Franz von Papen, ernannt, die, nachdem sie ihre beiderseitigen Vollmachten ausgetauscht und in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Artikel übereingekommen sind:

(...)
Artikel 19
Die katholisch-theologischen Fakultäten an den staatlichen Hochschulen bleiben erhalten. Ihr Verhältnis zur kirchlichen Behörde richtet sich nach den einschlägigen Konkordaten und dazugehörenden Schlußprotokollen festgelegten Bestimmungen unter Beachtung der einschlägigen kirchlichen Vorschriften. Die (Begriff nicht erlaubt!) wird sich angelegen sein lassen, für sämtliche in Frage kommenden katholischen Fakultäten Deutschlands eine einheitliche Praxis zu sichern
Artikel 20
Die Kirche hat das Recht, soweit nicht andere Vereinbarungen vorliegen, zur Ausbildung des Klerus philosophische und theologischen Lehranstalten zu errichten, die ausschließlich von der kirchlichen Behörde abhängen, falls keine staatlichen Zuschüsse verlangt werden.
Die Errichtung, Leitung und Verwaltung der Priesterseminare sowie der kirchlichen Konvikte steht, innerhalb der Grenzen des für alle geltenden Gesetzes, ausschließlich den kirchlichen Behörden zu.
Artikel 21
Der katholische Religionsunterricht in den Volksschulen, Berufsschulen, Mittelschulen und höheren Lehranstalten ist ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche erteilt. Im Religionsunterricht wird die Erziehung zu vaterländischem, staatsbürgerlichem und sozialem Pflichtbewußtsein aus dem Geiste des christlichen Glaubens des Sittengesetzes mit besonderem Nachdruck gepflegt werden, ebenso wie es im gesamten übrigen Unterricht geschieht. Lehrstoff und Auswahl der Lehrbücher für den Religionsunterricht werden im Einvernehmen mit der kirchlichen Oberbehörde festgesetzt. Den kirchlichen Oberbehörden wird Gelegenheit gegeben werden, im Einvernehmen mit der Schulbehörde zu prüfen, ob die Schüler Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Lehrern und Anforderungen der Kirche erhalten.
Artikel 22
Bei der Anstellung von katholischen Religionslehrern findet Verständigung zwischen dem Bischof und der Landesregierung statt. Lehrer, die wegen ihrer Lehre oder sittlichen Führung; vom Bischof zur weiteren Erteilung des Religionsunterrichtes für ungeeignet erklärt worden sind, dürfen, solange dies Hindernis besteht, nicht als Religionslehrer verwendet werden
.

    Daraus resultiert dann die Fassung des Art. 7 GG:
Zitat:
Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen


    Also bitte im Religionsunterricht nicht das vaterländische Pflichtbewußtsein vergessen! (Das heißt heute Patriotismus und ist wieder sehr aktuell.)


** Zur Erläuterung:
"Als Reichskonkordat wird das am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiliger Stuhl und dem Deutsches Reich unterzeichnete Konkordat bezeichnet. In ihm wurde das Verhältnis zwischen deutschem Reich und der katholische Kirche geregelt. Es ist auch heute noch für die Bundesrepublik Deutschland gültig.
Nach der eingeschränkten Festschreibung der Trennung von Staat und Kirche in der Weimarer Verfassung von 1919 versuchten der Vatikan und der in der Zentrumspartei politisch tätige deutsche Klerus, ein Konkordat mit dem deutschen Reich zu vereinbaren. Die vom Nuntius(Kardinal-Staatssekretär) Eugenio Pacelli, dem späteren Papst Pius XII. gestellten Forderungen waren für die demokratisch gewählten (Begriff nicht erlaubt!) jedoch unannehmbar.
Im Zuge der Machtergreifung der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Beteiligt war auf kirchlicher Seite neben Pacelli auch der Führer der Zentrumspartei Prälat Ludwig Kaas. Die Grundgedanken zum Text kamen von Kardinal Michael von Faulhaber. Franz von Papen verhandelte auf der Seite der (Begriff nicht erlaubt!). Er war aber ebenfalls mit der katholischen Kirche verbunden. Bis Juni 1932 war er Mitglied der Zentrumspartei, und nach dem Krieg wurde er zum päpstlichen Geheimkämmerer ernannt. Papen traf sich bereits am 4. Januar 1933, also vor der Regierungsbildung, mit Hitler, um über das Konkordat zu sprechen. Dabei machte er deutlich, dass die Zerschlagung der sozialdemokratischen und kommunistischen Parteien im Interesse des Papstes lag, und dass, wenn dies geschehe, auch auf die politische Betätigung des Klerus verzichtet werden könne.

Die Regelungen des Konkordats beschreiben größtenteils die z.T. weitreichenden Rechte der katholischen Kirche. Als Gegenleistung bekamen die Nationalsozialisten die Zustimmung der Zentrumspartei zum Ermächtigungsgesetz, das nur mit deren Hilfe eine Zweidrittelmehrheit bekommen konnte. Ein weiteres Interesse der Nationalsozialisten lag in der Ruhigstellung der katholischen Kritiker (Artikel 16 und 32) und in der Erlangung einer außenpolitischen Anerkennung der neuen Regierung. Das Reichskonkordat war ihr erstes außenpolitisches Abkommen. Alle diese Ziele wurden erreicht. Erst als die Regierung Teile der Konkordatsvereinbarungen brach (Streitpunkt war insbesondere Artikel 31), kam Kritik an deren Kirchenpolitik auf, die in der Enzyklika "Mit brennender Sorge" (1937) von Papst Pius XI. gipfelte.
Seit Ende 1935 gab es heftige Auseinandersetzungen zwischen Teilen der katholischen Kirche und dem Hitler-Regime um das Schulwesen, die Orden und die katholische Jugend- und Arbeiterorganisationen(siehe auch Rossaint-Prozess, christlicher Widerstand).
In einem Geheimanhang wurde die Befreiung der Kleriker vom Militärdienst im Falle der Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht geregelt. Die allgemeine Wehrpflicht verstieß gegen den Vertrag von Versailles.

Das Konkordat wurde am 20. Juli von Papen und Pacelli unterzeichnet. Die Ratifikation erfolgte am 10. September.
Das Reichskonkordat trug nach Auffassung vieler Historuker dazu bei, das Misstrauen der katholischen Bevölkerung gegenüber der Hitler-Regierung abzuschwächen. Weiterhin wurde das internationale Ansehen des Hitler-Regimes aufgewertet.
In der Sitzung der (Begriff nicht erlaubt!) vom 14. Juli 1933 erklärte Adolf Hitler:
» das Reichskonkordat bringe die rückhaltlose Anerkennung des Regimes durch den Vatikan,
» es widerlege die Behauptung, der Nationalsozialismus sei unchristlich und kirchenfeindlich,
» es bestätige durch den Vatikan die Vernichtung der christliche Gewerkschaften und des Zentrums als politische Faktoren.

Nach dem zweiter Weltkrieg war zunächst umstritten, ob das Reichskonkordat weiterhin Bestand habe. Das Bundesverfassungsgericht bejahte dies am 26. März 1957 im so genannten Konkordatsurteil. Damit ist das Reichskonkordat das einzige heute noch gültige außenpolitische Abkommen aus der Nazizeit.

Neben der fehlenden demokratischen Legitimation und den Umständen des Zustandekommens des Konkordats wird von Kritikern vor allem das Unterlaufen der Trennung von Staat und Kirche kritisiert. Artikel 18 des Konkordats schreibt darüber hinaus staatliche Leistungen an die katholische Kirche fort und steht damit im Widerspruch zum Artikel 138 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 140 des Grundgesetzes weiterbesteht und fordert, dass die "auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung" abzulösen seien, was in den mehr als 80 Jahren seit Verkündung der Weimarer Verfassung nicht geschehen ist."
Quelle: http://www.lexikonia.de/68091_reichskonkordat.htm
_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den langen Beitrag!

Nun ist noch die Frage im Raum, wieso dieses Gesetz weiterhin besteht?


Im Grundgesetz ist zwar der Religionsunterricht verankert. Jedoch nicht als christlicher Reliunterricht, sondern als Religionsunterricht.
Wenn ich dies richtig auffasse heisst dies doch nur, dass jeder Schüler Anspruch auf Unterricht in seinem Glauben hat, oder?
Oder hat der Satz "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach."(GG Art7, abs.3) zu bedeuten, dass sich jede Schule einem Glauben zuordnen muss?
Oder hat der Satz "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinestimmung mit den Grundgesätzen der Religionsgemeinschaften erteilt." zu bedeuten, dass dies nur für den christlichen Glauben gilt?


Im Grundgesetz steht aber auch, dass alle Menschen gleich sind. Folgerichtig dürfen christliche Schüler doch keinen Vorteil gegenüber Andersgläubigen haben, oder? Da man ja in der Zeit des Reliunterrichts beaufsichtigt werden muss und somit praktisch weniger Freizeit hat als die anderen Schüler.

Oder ist es wirklich rechtens, dass sozusagen gilt: "Wer nicht Christ ist muss länger in der Schule bleiben." ?

Nur nebenbei, ich bin katholisch, falls es interessiert.
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user42
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe nicht ganz, wo Sie hier eine Ungleichbehandlung sehen.

Schließlich müssen Schüler, die den Ethikunterricht besuchen, ja nicht mehr Zeit an der Schule verbringen als diejenigen, welche in kath./ev. Religionsunterricht gehen. Oftmals findet beides sogar zeitgleich statt.

Eine Ungleichbehandlung würde doch somit erst mit einer Streichung des Faches Ethik auftreten.
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Uber-Pea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

An sehr vielen Schulen ist der Ethikunterricht nach Ende des anderen Unterrichts, bei uns soweit ich weiss Mittwochs die 7 & 8 Stunde. Da wir noch nicht volljährig sind müssen Schüler, die nicht am kath. oder evangelischen Reliunterricht teilnehmen, in dieser Zeit beaufsichtigt werden. In dieser Zeit kann man nicht das tun, was man machen könnte, wenn man vollkommen frei hätte. Also hat man praktisch weniger frei nutzbare Zeit.
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0Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

1. Wer Religionsunterricht besucht, tut das aufgrund seiner freien Entscheidung (Religionsmündigkeit mit 14, vorher Eltern)

2. Wer aufgrund freier Entscheidung auf ein Recht verzichtet (nämlich Freizeit statt RelUnterricht), kann sich im Nachhinein nicht darauf berufen, er werde benachteiligt ggü. Schülern die Religion nicht besuchen (Wer ehrenamtlich arbeitet, kann anschließend nicht verlangen, dass dies aus Gleichheitsgründen alle anderen tun).

3. Der Lehrplan von Rel wird von den Glaubensgemeinschaften "gemacht" und beschränkt sich notwendigerweise auf diese Rel. Das Fach Ethik o. ä. wird vom Staat gemacht. Die Schüler die Rel. besuchen, haben ein Wissensdefizit ggü. Ethik-Schülern und umgekehrt. Somit ist es auch nicht erforderlich, die Teilnahme an Eth. zwingend zu gestalten. Das vermittelte Wissen ist auch nicht so wichtig (da ca. die Hälfte der Schüler in RelU geht und dieses Wissen nicht hat).

4. Der Besuch von RelU hat nichts mit Glauben zu tun. Rel. ist ein Lehrfach, das lediglich abstrakt Wissen über diese Rel vermitteln soll und nicht einen tatsächlichen Glauben (deshalb wird im RelU auch nicht gebetet - war bei uns jedenfalls so).

Diese Fächer gehören abgeschafft. Art. 7 sollte bzgl. RelU aufgehoben werden. Wer das will kann in die Kirche gehen und dort sein Wissen vermittelt bekommen.

Religion ist eine Wissenschaft, die nicht auf real beweisbare Tatsachen beruht. Die Existenz übernatürlicher Wesen (von Gott) ist nicht bewiesen und nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft auch (leider) unwahrscheinlich. Folglich hat Rel. nichts im staatlichen Unterricht zu suchen.

Allgemeinbildende Sachverhalte zu einzelnen Rel. können im Gesellschaftskunde-Unterricht vermittelt werden. Dabei können einzelne in Dtschl. verbreitete Rel. bevorzugt werden.

Ordentliches Lehrfach bedeutet mE, dass es unterrichtet wird, jedoch nicht, dass generell eine Teilnahmepflicht besteht (ähnlich Zusatzkurs in Kunst oder Musik o. ä.).

Ich habe noch eine Frage: Wer bezahlt Religionslehrer und den Unterricht (Kirchen oder Staat)?

mfg
Klaus
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Praktiker
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::



Somit ist es auch nicht erforderlich, die Teilnahme an Eth. zwingend zu gestalten. Das vermittelte Wissen ist auch nicht so wichtig (da ca. die Hälfte der Schüler in RelU geht und dieses Wissen nicht hat).

Der Besuch von RelU hat nichts mit Glauben zu tun. Rel. ist ein Lehrfach, das lediglich abstrakt Wissen über diese Rel vermitteln soll und nicht einen tatsächlichen Glauben (deshalb wird im RelU auch nicht gebetet - war bei uns jedenfalls so).



Religion ist eine Wissenschaft, die nicht auf real beweisbare Tatsachen beruht.



Die Teilnahme am Ethikunterricht ist deshalb Pflicht, damit die atheistisch erzogenen Schüler keinen Vorteil gegenüber den religiös erzogenen haben, d.h. der Ethikunterricht ist die Strafe für Nichtteilnahme am Religionsunterricht.

An unserer Schule beträgt der Anteil der Schüler, die am Religionsunterricht teilnehmen, etwa 5%. Wegen diesen 5% muss der gesamte Stundenplan durcheinandergewirbelt werden, weil der Religionsunterricht nicht nachmittags stattfinden darf. Dafür wandern dann die Prüfungsfächer auf den Nachmittag.

In der Vorweihnachtszeit wird im Religionsunterricht (bei uns) absolut kein Wissen vermittelt - da werden Fensterbilder gebastelt und Plätzchen gebacken. Der Ethiklehrer hat einen staatlichen Lehrplan und darf so etwas nicht.

Die Sache mit der "Wissenschaft", die nicht auf real beweisbaren Tatsachen beruht, würde ich mir nochmal überlegen ... Smilie

MfG
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wissenschaften, die auf nicht beweisbaren Behauptungen beruhen werden meines Wissens Pseudowissenschaften genannt...

Und wie ist es mit Andersgläubigen, z.B. Hindus, oder Muslimen (was hier wohl am ehesten zutrifft)?
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
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BeitragVerfasst am: 09.12.04, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist mit den genannten "Andersgläubigen" ?

Deutschland und seine Kultur sind massgeblich christlich geprägt.

Deshalb und nur deshalb kann es überhaupt sein, dass nach wie vor Religionsunterricht dahingehend abgehalten werden darf in staatlichen Schulen.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Das war auch das Argument meines Powilehrers, dass der chrsitliche Glaube unsere Gesellschaft stark geprägt hat und wir ohne den Reliunterricht einige Zusammenhänge vll nicht verstehen könnten.
Auch führte dieser auf, dass man in Reli gut diskutieren kann, auch nicht unwahr...

Alles in allem, ich finde nur, dass der Reliunterricht, genauso wie der Ethikunterricht, Nachmittags (also nach dem wichtigen Unterricht) abgehalten werden soll.

greetz
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde, Religionsunterricht hat in der Schule wenn, dann nur im Zuge der Geschichtsstunde etwas zu suchen bzw. allgmein als Lehre über die Weltreligionen, dann aber bitte gehalten von einem Pädagogen - keinem Pfarrer.

Und diskutieren sollte man eigentlich in Deutsch können Winken
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 10.12.04, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Zeiten, dass Religion nur von Pfarrern unterrichtet wurde, ist wohl vorbei.
Relgion wird heute auch vielfach von Pädagogen unterrichtet und richtet sich größtenteils nach festen Lehrplänen, die Plätzchenbacken und Basteln eigentlich nicht vorsehen. Dieser sieht zum Beispiel auch vor, dass in der Oberstufe über Ethik gesprochen wird.

Bei uns ist es so, dass Religion wie Ethik am Nachmittag unterrichtet wird.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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0Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.04, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Wissenschaften, die auf nicht beweisbaren Behauptungen beruhen werden meines Wissens Pseudowissenschaften genannt...

Und wie ist es mit Andersgläubigen, z.B. Hindus, oder Muslimen (was hier wohl am ehesten zutrifft)?


Es ist doch Tatsache, dass Religionen, auch die christliche, nicht unbedingt mit Realität etwas zu tun haben.

Es besteht Weltanschauungsfreiheit. Jeder kann glauben was er will (auch an den Weihnachtsmann). Es sollte nur kein staatliches Lehrfach sein.

Man sollte die Zeit statt dessen nutzen, um mit Schülern allgemeinpolitische Sachverhalte zu diskutieren oder Mathe und Rechtschreibung zu lernen.

mfg
Klaus
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.12.04, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Also die Zeiten, dass Religion nur von Pfarrern unterrichtet wurde, ist wohl vorbei.
Relgion wird heute auch vielfach von Pädagogen unterrichtet



Diese dürfen aber nur, wenn die Landeskirche bzw. der Bischof das im Einzelfall erlauben. Pfarrer hingegen gelten, obwohl sie keine pädagogische Ausbildung haben, als einzige Gruppe von Akademikern automatisch gleichgestellt mit einem Lehramtsstudium.
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