Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
angenommen person S hat klage eingereicht und gegen person B wurde ein versäumnisurteil gestellt, wenn der partner von B einen widerspruch einlegen würde im namen von B aber ohne B's unterschrift und es dann zu einem verhandlungstermin kommt, sollte S sich in dem falle einen anwalt nehmen und wer würde für die kosten aufkommen wenn prozesskosten beihilfe gewährt werden würde?
angenommen person S hat klage eingereicht und gegen person B wurde ein versäumnisurteil gestellt, wenn der partner von B einen widerspruch einlegen würde im namen von B aber ohne B's unterschrift und es dann zu einem verhandlungstermin kommt, sollte S sich in dem falle einen anwalt nehmen und wer würde für die kosten aufkommen wenn prozesskosten beihilfe gewährt werden würde?
vielen dank,
wechselwesen
Nicht unbedingt.
P.S.: Wechselwesen? Wechselwesen?! Sie sind nicht zufällig Ansgar Brinkmann? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
wann wäre es denn evtl angebracht einen zu nehmen?
[
Grundsätzlich dann, wenn die Person das nicht alleine kann. Das wiederum kann man aber nur anhand des konkreten Falles und der konkreten Person beurteilen. _________________ Bernd Steinbach
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.