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Zahlt Privat-Haftpflicht auch wärend der Arbeit???

 
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PeterN
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 23:40    Titel: Zahlt Privat-Haftpflicht auch wärend der Arbeit??? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich hoffe hier kann mir jemand helfen!
Zur Sache:
Ich bin LKW-Fahrer und mein Kollege hat seinen Laptop im LKW vergessen.
Und neugierig wie ich nun mal bin, wollte ich sein Navi-System testen, und habe sein Laptop am 24V Bordnetz eingesteckt.
Und es kam was kommen musste, es hat geknallt!!!!
Folge war das das Netzteil def. ist, und die Rep. etwa 1000€ kostet.( welche ich nicht habe)
Nun meine Frage, zahlt in diesem Fall meine Privat-Haftpflicht?
Ich habe den Schaden bereits meiner Versicherung gemeldet, und nun wollen die wissen, ob es in der " Arbeitszeit " geschehen ist.
Und welchen Beruf ich ausübe.
Was bitte soll ich auf solche " Fangfragen " antworten?

Bitte helft mir schnell, denn die wollen eine Atwort!!

DANKE

Peter
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.12.04, 23:49    Titel: Re: Zahlt Privat-Haftpflicht auch wärend der Arbeit??? Antworten mit Zitat

PeterN hat folgendes geschrieben::

Nun meine Frage, zahlt in diesem Fall meine Privat-Haftpflicht?
Ich habe den Schaden bereits meiner Versicherung gemeldet, und nun wollen die wissen, ob es in der " Arbeitszeit " geschehen ist.
Und welchen Beruf ich ausübe.
Was bitte soll ich auf solche " Fangfragen " antworten?


Wahrheitsgemäß, falsche Angaben bei Versicherungsfällen können wesentlich teurer werden als 1000 Euro. Die Privathaftpflichtversicherung schließt Schäden aus, die bei der Ausübung des Berufes entstehen. Das muss nicht unbedingt bedeuten "während der Arbeitszeit".
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PeterN
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 23:57    Titel: und nun? Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort,

aber leider kann ich damit nicht viel anfangen!
Was bedeutet>
Das muss nicht unbedingt bedeuten "während der Arbeitszeit".
Ich hatte ja schon Feierabend. Also war es doch keine Arbeitszeit mehr. Oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 00:38    Titel: Re: und nun? Antworten mit Zitat

PeterN hat folgendes geschrieben::

Ich hatte ja schon Feierabend. Also war es doch keine Arbeitszeit mehr. Oder?


Dann teilen Sie das halt der Versicherung mit. Wichtiger erscheint mir aber, ob der Laptop rein privat benutzt wurde oder aus beruflichen Gründen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie das Antwortschreiben an die Versicherung von einem Rechtsanwalt verfassen.
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PeterN
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.04, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab den Laptop nicht beruflich genutzt!
Es war halt nur zu dumm, das es in einem Firmenwagen war.
Wenn ich um ca. 20:00 Uhr Feierabend mache und meinen LKW abstelle, ist für mich die Arbeit beendet.
Ich war ja zwischenzeitlich schon bei meiner Mutter, wo ich ihr Einkäufe bringen wollte welche ich besorgt hatte, wo dann auch meine Frau war.
Und meiner Frau wollte ich dann den Laptop vorführen, um sie zu überzeugen, mir auch einen zu Kaufen.
Na ja und das ging dann voll in die Hose.
Da kann man doch nicht von Arbeit reden oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

wenn es nach feierabend war und das laptop nur privat benutzt wurde, sie es nicht geliehen haben,
dann seh ich da kein problem...
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