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Notarzteinsatz: Krankentransport + Praxisgebühr?

 
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Günter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 52
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 00:09    Titel: Notarzteinsatz: Krankentransport + Praxisgebühr? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein gesetzlich Versicherter ruft wegen starken Schmerzens den Notarzt und wird von diesem ins Krankenhaus gebracht. Dort wird eine Nierenkolik festgestellt und der Patient behandelt.

Welche Zahlungen sind dafür fällig?

Krankentransport 10 Euro oder Notarzteinsatz 0 Euro ?
Zusätzlich Praxisgebühr von 10 Euro oder die gesamte Leistung (Transport und Behandlung) 10 Euro?

Wie sieht es mit der Folgebehandlung beim Hausarzt aus?
Wenn wegen der gleichen Sache behandelt wird, fällt IMHO keine erneute Praxisgebühr an. Wird der Patient aber nicht nur wegen der gleichen Sache behandelt sondern auch aus anderen Gründen, gilt dafür auch die für die Krankenhausbehandlung gezahlte Praxisgebühr?

Gruß,

Günter
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doc
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 08:21    Titel: Keine Praxisgebührfür Rettungs-/Notarztwagen fällig Antworten mit Zitat

Hallo, hilft Dir das weiter ? Gilt bundesweit diese Regelung:


Wenn aufgrund einer Verletzung oder einer akuten Erkrankung eine lebens-bedrohliche Situation vorliegt, ist der Feuerwehr-Notruf 112 zu wählen. Der Notfall ist möglichst genau zu schildern; daraufhin werden nach festen Richtlinien die jeweils erforderlichen Rettungsmittel (Rettungswagen und/oder Notarzt) alarmiert. Die Entscheidung, ob ein Notarzt eingesetzt wird, obliegt der Rettungsleitstelle. Durch Besatzungen von Rettungs- und Notarztwagen wird keine sogenannte Praxisgebühr kassiert. Nach aktuellem Sachstand gibt es hierzu keine Rechtsgrundlage. Unabhängig vom Transportmittel und der Behandlungsdringlichkeit ist die Praxisgebühr von 10 € grundsätzlich im Krankenhaus und in Arztpraxen zu entrichten. Für Fragen steht Ihnen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Feuerwehr unter den Telefonnummern 387 10-930/-932 und –964 zur Verfügung.

MfG doc


Gruß von doc
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Günter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 52
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.12.04, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Als Rechtsgrundlage wird §60 Sozialgesetzbuch genannt. Dabei geht es um die Transportkosten.

Es hatte mich erstaunt, dass für Transport zum Krankenhaus und für die Behandlung im Krankenhaus jeweils 10 Euro fällig werden, solch ein Einsatz den Patienten also immer 20 Euro Eigenanteil kostet.

Finde ich persönlich unfair, aber unter der von dir genannten Telefonnummer wurde mir bestätigt, dass das so richtig ist.

Danke für den Hinweis.

Gruß, Günter
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