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wie bekomme ich Raten auf PKH ersetzt ?

 
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 12:56    Titel: wie bekomme ich Raten auf PKH ersetzt ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

es gibt folgendes Problem:

In diversen WEG Verfahren hat die Partei 1 jeweils PKH zugesprochen bekommen mit der Maßgabe 15,- € mtl. zurückzubezahlen, also je Prozess immer um di e 700,- € (max. Laufzeit der Raten)

Alle Prozesse wurden immer gewonnen, jedoch bleibt Partei 1auf den PKH-Raten sitzen obwohl alles gewonnen wird.

Die Gegenseite bekommt auch PKH ohne Ratenzahlung, die macht sich nun einen Spaß daraus gegen alles zu klagen da sie ja nichts bezahlen muß (mittlerweile ist diese auch im Privatinsolvenzverfahren).

Bei jedem Prozess soll nun Partei 1 Raten auf die PKH bezahlen, obwohl er ja nicht Kostenverursacher ist und alle Prozesse gewinnt. Anscheinend gilt der Satandardspruch im Urteil: außergerichtlcihe Kosten werden nicht erstattet.

Gibt es eine Möglichkeit daß Partei 1 seine enormen mtl. Zahlungen auf die PKH wieder bekommt ?

DANKE !
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern eine Kostengrundentscheidung einen Erstattungsanspruch festlegt, kann man für geleistete Raten Kostenfestsetzungsantrag nach § 103 ZPO stellen. Wenn tatsächlich "glatt" in allen Punkten obsiegt wird, sollte m. E. auch die Kostengrundentscheidung eher so aussehen: "Der Antragsgegner trägt die Kosten.".
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien im WEG-Verfahren in der Regel selbst.

§ 47 WEG

Der Kostentenor lautet daher in der Regel bei vollem Obsiegen wie folgt:

Die/Der A... hat/haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
_________________
Bernd Steinbach
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