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Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 17.01.07, 12:56 Titel: wie bekomme ich Raten auf PKH ersetzt ?
Hallo Forum,
es gibt folgendes Problem:
In diversen WEG Verfahren hat die Partei 1 jeweils PKH zugesprochen bekommen mit der Maßgabe 15,- € mtl. zurückzubezahlen, also je Prozess immer um di e 700,- € (max. Laufzeit der Raten)
Alle Prozesse wurden immer gewonnen, jedoch bleibt Partei 1auf den PKH-Raten sitzen obwohl alles gewonnen wird.
Die Gegenseite bekommt auch PKH ohne Ratenzahlung, die macht sich nun einen Spaß daraus gegen alles zu klagen da sie ja nichts bezahlen muß (mittlerweile ist diese auch im Privatinsolvenzverfahren).
Bei jedem Prozess soll nun Partei 1 Raten auf die PKH bezahlen, obwohl er ja nicht Kostenverursacher ist und alle Prozesse gewinnt. Anscheinend gilt der Satandardspruch im Urteil: außergerichtlcihe Kosten werden nicht erstattet.
Gibt es eine Möglichkeit daß Partei 1 seine enormen mtl. Zahlungen auf die PKH wieder bekommt ?
Sofern eine Kostengrundentscheidung einen Erstattungsanspruch festlegt, kann man für geleistete Raten Kostenfestsetzungsantrag nach § 103 ZPO stellen. Wenn tatsächlich "glatt" in allen Punkten obsiegt wird, sollte m. E. auch die Kostengrundentscheidung eher so aussehen: "Der Antragsgegner trägt die Kosten.". _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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