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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 20:49    Titel: Unzustellbare Dokumente Antworten mit Zitat

folgender interessanter Fall:

Gläubiger G verklagt Schuldner S. Es werden von G mehrere Schriftsätze zur Klage eingereicht. Schließlich ergeht ein Endurteil. G beantragt den Erlass einer vollstreckbaren Ausfertigung und beantragt Kostenfestsetzung. Das vollstreckbare Urteil kommt, G beauftragt die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil.

Dann kommt überraschenderweise ein Schreiben des Gerichts: Unter der Anschrift von S konnte nicht zugestellt werden, es wird um Übermittlung der richtigen Anschrift gebeten.
G ruft also bei Gericht an, die JSin dort teilt ihm mit, dass mehrere Dokumente, unter anderem die Klageschrift als unzustellbar zurückkamen.

G stellt also eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt.

Am selben Tag erhält G zu seiner Überraschung den Kostenfestsetzungsbeschluss.

Was mich an der Sache interessiert, ist folgendes:

Wie kann es sein, das das Gericht ein Urteil erlässt, ohne dass S die Klageschrift erhalten hat? Unter der selben Anschrift konnten anscheinend das Urteil und auch der KfB zugestellt werden. G ist nun etwas verwirrt.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die meisten Gerichte versenden nicht mehr mit der Post sondern mit den privaten Zustelldiensten. Das dauert nicht nur ewig, sondern geht auch regelmässig schief.

Zitat:
Das vollstreckbare Urteil kommt, G beauftragt die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil.

Das macht ja dann der Gerichtsvollziehetr - der kann lesen.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das dauert nicht nur ewig, sondern geht auch regelmässig schief.


Und welche Konsequenzen hat das für die Gültigkeit des Urteils?
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Das dauert nicht nur ewig, sondern geht auch regelmässig schief.


Und welche Konsequenzen hat das für die Gültigkeit des Urteils?


Wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorliegt, ist die Zustellung des Urteils doch wohl erfolgt!
_________________
Bernd Steinbach
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 02.02.07, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Davon sollte man iegentlich ausgehen. Nehmen wir aber in diesem Fall an, der Schuldner behauptet, nach Erhalt des und Widerspruch gegen den Mahnbescheid verzogen zu sein und anschließend nichts mehr erhalten zu haben. Grundsätzlich wäre es dem Gläubiger herzlich egal, ob der Schuldner etwas bekommen hat, aber irgendwie seltsam hört sich das ganze schon an.
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