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Verfasst am: 09.12.04, 19:55 Titel: Welche Webseiten darf der Staat sperren?
HI
ich wollte mich erkundigen, welche Internetseiten der Staat sperren darf.
Warum ich frage? Nunja, ich habe von einem Bekannten in den USA eine Seite empfohlen bekommen, die sich auf die Wahlen in den USA bezieht und anscheinend von den Republikanern gehostet wird. Jedoch konnte ich diese Seite an mehreren Tagen nicht betreten (während des Wahlkampfes). Als ich vor einigen Tagen wieder nachschaute war die Seite frei zugänglich. Warum könnte dies passiert sein?
Das Seiten, die Illegales anbieten, gesperrt werden dürfen, ist mir klar, also z.B. Gewaltverherrlichung oder bestimmte Arten der Pornographie. Aber ich habe auf die Seite nichts dergleichen gefunden.
Als These wäre fiel mir ein, dass vielleicht auf der Seite eine Antikampagne gegen eine andere Partei lief, was in den USA meines Wissens erlaubt ist, bei uns aber verboten, weshalb sie für uns gesperrt wurde. So genau habe ich diese Seite nicht durchsucht, aber dann bleibt noch die Frage offen, warum man sie jetzt problemlos erreicht?
vermutlich hat der provider oder server betreiber einen bestimmten ip bereich wieder frei geschaltet und daher geht es jetzt. wobei jeder provider bzw. server betreiber kann ip bereichen sperren wenn er bock und laune hat.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.12.04, 13:41 Titel: Re: Welche Webseiten darf der Staat sperren?
Die grundlegende Frage wurde ja schon aufgeklärt.
Als Anmerkung noch:
Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
Als These wäre fiel mir ein, dass vielleicht auf der Seite eine Antikampagne gegen eine andere Partei lief, was in den USA meines Wissens erlaubt ist, bei uns aber verboten, weshalb sie für uns gesperrt wurde.
Nicht alles, was im Ausland erlaubt, bei uns aber verboten ist, begründet eine Sperrungsermächtigung für ein staatliche Behörde.
Ansonsten müßte man markenverletzende Domains, Online-Kasinos und Zwergenweitwurf-Fansites genau so sperren wie man vor einigen Jahren Seiten mit vergleichender Werbung hätte sperren müssen.
Grundlage muß also mindestens das StGB sein - UWG, UrhG, MarkenG etc. reichen dafür nicht aus. Es muß auch immer eine Abwägung mit Art. 5 GG erfolgen - und die EU-Richtlinien nicht zu vergessen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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