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Wenn jemand durch einen Unfalltod verwitwet ist und die Versicherung des Unfallgegners Unterhalt zahlen muß,dürfte dann der ,der den Unterhalt bekommt, nebenbei etwas arbeiten ?(Geld verdienen,z.B.400 Euro)
Zuletzt bearbeitet von fallbala am 18.01.07, 03:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wüsste nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll?
Der Schaden der ersetzt werden muss, sind hier die fehlenden Einkünfte durch den Partner.
Dieser Schaden ist entstanden und muss ersetzt werden PUNKT
Was oder wieviel der Geschädigte arbeitet dürfte hierbei egal sein.
Das hat ja nichts mit dem entstandenen Schaden zu tun, sondern ist Privatsache des Geschädigten...
Das ist zumindest meine Beurteilung der Sachlage...
Ich leite es hiervon ab:
Wenn ich jemanden in das Auto reinfahr, muss ich den Schaden auch komplett übernehmen, egal ob der Geschädigte eine
arme Kirchenmaus ist, oder eben Vorstand mit ausreichend eigenen "Mitteln".
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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