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Unterhaltschadenesatz

 
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fallbala
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 21:08    Titel: Unterhaltschadenesatz Antworten mit Zitat

Wenn jemand durch einen Unfalltod verwitwet ist und die Versicherung des Unfallgegners Unterhalt zahlen muß,dürfte dann der ,der den Unterhalt bekommt, nebenbei etwas arbeiten ?(Geld verdienen,z.B.400 Euro) Frage

Zuletzt bearbeitet von fallbala am 18.01.07, 03:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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fallbala
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 03:53    Titel: Unterhaltschadenesatz Antworten mit Zitat

Sorry,ich hoffe so ist es in Ordnung. Edit Holzschuher: Danke, ist o.k. so!
Gruß,fallbala
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wüsste nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll?

Der Schaden der ersetzt werden muss, sind hier die fehlenden Einkünfte durch den Partner.
Dieser Schaden ist entstanden und muss ersetzt werden PUNKT

Was oder wieviel der Geschädigte arbeitet dürfte hierbei egal sein.
Das hat ja nichts mit dem entstandenen Schaden zu tun, sondern ist Privatsache des Geschädigten...

Das ist zumindest meine Beurteilung der Sachlage...
Ich leite es hiervon ab:
Wenn ich jemanden in das Auto reinfahr, muss ich den Schaden auch komplett übernehmen, egal ob der Geschädigte eine
arme Kirchenmaus ist, oder eben Vorstand mit ausreichend eigenen "Mitteln".

Grüßle Dookie!
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Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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