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Ich hab mal eune Frage zum Thema Steuerschätzung.
Und zwar war ich von 1998 bis 2002 Selbständig. Leider ging es mir in 2003 dann finanziell sehr schlecht, und ich habe die Abgabe der Steuererklärung (und natürlich auch der Zahlung) sehr lange herausgezögert, sodas ich geschätzt wurde und natürlich auch Säumniszuschläge verlangt wurden. Soweit OK ! Nur war die Steuerschätzung viel zu hoch angesetzt ( in meinen Augen):
2000 Zu Verst.EK 4085,- DM
2001 zu verst.EK 2469;- DM
2002 geschätztes zu verst. EK 9346,- Euro !! zu verst. laut Steuererkl. 1426,- Euro
Leider wußte ich damals nicht das die Säumniszuschläge und Zinsen sich nicht an dem Tatsächlichen EK orientieren sondern sich an den Schätzbetrag halten (auch nach abgabe der Steuererklärung).Also zahle ich z.Zt. meine Steuerschulden mtl zurück.
Jetzt hat mir ein Freund gesagt, die Schätzung würde irgendwelche gesetzlichen Vorschriften über die Höhe des Schätzbetrages oder so verletzen.
Gibt es sowas ? Und lohnt es sich für mich jetzt noch einen Anwalt aufzusuchen ?
(Der Steuerbescheid ist vom 3.8.2005)
Zunächst muss man sich an die gesetzlichen Regeln halten.
Tja, wer weiß, ob sich in diesem Fall das FA daran gehalten hat?
Wenn der Bescheid bestandskräftig ist, kann man aber davon unabhängig (wohl) nix mehr machen. Wenn er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist (bei Schätzungsbescheiden in den meisten Bundesländern üblich), dann kann man in solchen Fällen einfach die Steuererklärung einreichen und das FA erläßt einen Änderungsbescheid. _________________ Gruß
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