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Kündigung Sportverein

 
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Melanie34
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 21:11    Titel: Kündigung Sportverein Antworten mit Zitat

Angenommen, ein Kind wird Ende 2004/Anfang 2005 in einem Sportverein angemeldet. Die Beiträge wurden bar bezahlt (Überweisung war nicht möglich). Nach dem Sommerferien ist das Kind nicht mehr hingegangen und die Beiträge wurden auch nicht bezahlt. Ende 2005 wurde telefonisch darauf hingewiesen, daß die Beiträge noch ausstehen, sowie eine schriftliche Kündigung. Beides wurde umgehend erledigt.

Anfang 2007 erfolgt ein weiterer Anruf, der allerdings vom Kind entgegen genommen wurde. Und jetzt habe ich Angst, daß behauptet wird, daß die Kündigung nicht eingegangen ist und die Beiträge jetzt komplett - bis heute - nachgezahlt werden müssen.

Das Problem bei der Sache ist noch, da vom Sportverein ja über ein Jahr nichts kam, wurden die Kopie der Kündigung vernichtet.

Ist es jetzt tatsächlich möglich, daß der Beitrag 2006 nachgezahlt werden muss?
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 10:45    Titel: Re: Kündigung Sportverein Antworten mit Zitat

Melanie34 hat folgendes geschrieben::
Ist es jetzt tatsächlich möglich, daß der Beitrag 2006 nachgezahlt werden muss?


Es ist durchaus noch möglich, dass der Beitrag für das Jahr 2006 trotz erfolgter Kündigung der Mitgliedschaft noch zu entrichten ist, wenn der Verein die Mitgliedschaft beweisen kann (zB durch eine entspr. Urkunde) und der Beklagte seinerseits die - behauptete - Kündigung nicht beweisen kann.
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Melanie34
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mitgliedsvertrag bestand bzw. besteht wohl Geschockt

Aber ist es ok, daß der Verein sich das ganze Jahr nicht gemeldet hat und davon ausgegangen werden musste, daß der Vertrag nicht mehr besteht? Gibt es irgendwelche Verjährungsfristen?
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie34 hat folgendes geschrieben::
Aber ist es ok, daß der Verein sich das ganze Jahr nicht gemeldet hat und davon ausgegangen werden musste, daß der Vertrag nicht mehr besteht? Gibt es irgendwelche Verjährungsfristen?


Der Verein könnte argumentieren, er habe keine Kündigung erhalten und daher auch keinen Grund gehabt sich bei irgendwem zu melden.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, ob und wenn ja, inwieweit bei Mitgliedschaften in Vereinen Besonderheiten gelten entzieht sich meiner Kenntnis.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das "Nicht-mehr-Hingehen" ist kein Grund, keine Beiträge mehr zu zahlen. Die Aktivitäten in einem Verein und die Mitgliedschaft sind 2 ganz verschiedene Paar Schuhe. Die Mitgliedschaft kündigen kann man nach der Satzung unter Einhaltung der dort genannten Fristen. Der Verein muss auch nicht sofort seinem Beitrag hinterherlaufen, sondern das Mitglied ist gefragt. Der Beitrag ist eine BRINGschuld und eine Kündigung kann auch nur das Mitglied aussprechen. Also: Kein Grund für Beanstandungen.
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Melanie34
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verein wurde gekündigt. Das man weiterhin zahlen muss, auch wenn man nicht mehr hingeht, ist klar. Hab ich aber auch nicht so geschrieben.

Theoretisch könnte der Verein ja dann noch nach 10 Jahren seine Beiträge einfordern, wenn man dann nicht mehr nachweisen kann, daß man gekündigt hat.

Da der Verein gekündigt wurde und davon ausgegangen wurde, daß die Sache damit erledigt ist, bin ich auch nicht davon ausgegangen, daß noch Mitgliedsbeiträge gezahlt werden müssen.

Ich habe nicht geschrieben, daß ich davon ausgehe keine Beiträge mehr zahlen zu müssen, bloß weil meine Tochter nicht mehr hingeht!
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie34 hat folgendes geschrieben::
Da der Verein gekündigt wurde und davon ausgegangen wurde, daß die Sache damit erledigt ist, bin ich auch nicht davon ausgegangen, daß noch Mitgliedsbeiträge gezahlt werden müssen.


Die Mitgleidschaft in Vereinen kann aber haeufig nur zu bestimmten Terminen gekuendigt werden und unter Einhaltung von Fristen. Ein einmaliger Austrittstermin zum 31.12. mit dreimonatiger Frist ist gar nicht so selten.

Falls du "Ende 2005" die Kuendigung eingereicht hast, kann es durchaus sein, dass sie erst zum Jahresende 2006 Wirkung zeigt. Dann muesstest du fuer das gesamte Jahr 2006 natuerlich auch noch Beitraege zahlen.


Zuletzt bearbeitet von Dummerchen am 20.01.07, 16:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe doch klar geschrieben, dass die Mitgliedschaft nach der Satzung zu kündigen ist unter Einhaltung der dort genannten Fristen. Bevor eine solche Kündigung nicht wirksam wird, muss auch der Beitrag gezahlt werden. Es ist also anhand der Satzung zu prüfen, zu welchen Bedingungen die Beendigung der Mitgliedschaft möglich ist. Ansonsten siehe Dummerchens Beitrag.
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
Ich habe doch klar geschrieben, ...


13, Du weisst doch wie das ist mit der Bildungsresistenz, wenn die Antworten sich nicht mit den Wuenschen decken. Winken
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
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BeitragVerfasst am: 20.01.07, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

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Melanie34
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Anmeldungsdatum: 17.10.2006
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BeitragVerfasst am: 20.01.07, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Umgangston ist ja echt´n netter hier Geschockt

Ich habe durchaus kein Problem damit, daß sich die Antworten nicht mit meinen Wünschen decken.

Und meine Frage war auch nicht ob eventuelle Kündigungsfristen rechtens sind. Ich wollte einfach nur wissen, ob sie die Beiträge von 2006 einfordern können, wenn 2005 bereits fristgerecht gekündigt wurde (was ich blöderweise nicht mehr nachweisen kann).

Die Kündigung war fristgerecht und auch wirksam (nur leider nicht mehr auffindbar). Die Beiträge wurden bis zur Beendigung der Mitgliedschaft bezahlt.

Ich bin nur davon ausgegangen, daß es irgendwelche Fristen gibt.

Entschuldigt die Frage, ich dachte, dafür sei ein Forum da. Ich hatte nicht vor, den Verein um irgendwelche Beiträge zu "prellen".
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
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BeitragVerfasst am: 21.01.07, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube nicht, dass hier ein Beitragschreiber "prellen" unterstellt hat. Allerdings ist es ein Akt der Logik, dass man im Zweifel den Kürzeren zieht, wenn man ein wichtiges Dokument wie eine Mitgliedschaftskündigung nicht auffinden und somit die Handlung letztlich nicht beweisen kann. Dabei kann es dahinstehen, ob der Verein tatsächlich keine Kündigung erhalten hat oder nur versucht, von jemandem, der dem Verein den Rücken kehren will, noch etwas abzuzocken. Da wird im Zweifel nichts übrig bleiben, als erneut zu kündigen und bis zu deren Wirksamkeit die Beiträge zu zahlen.

Eine Kündigung muss hieb- und stichfest sein. Entweder gibt man sie selbst beim VS (unter Zeugen) ab oder man versendet diese z.B. mit EgR, wobei dann wieder Zeugen vorhanden sein sollten, die bekunden können, dass die Kündigung in das Kuvert gesteckt und auch bei der Post eingeliefert wurde, weil sonst der Verein immer noch sagen kann, er habe ein leeres Kuvert erhalten. Wenn der Vereins-VS nicht zuverlässig ist, bleibt einem nichts übrig, als sich rundherum abzusichern mit entsprechenden Nachweisen. Ohne Beweise wird man im Zweifel nichts - wie das Beispiel zeigt.

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Zuletzt bearbeitet von 13 am 21.01.07, 15:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Melanie34
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Anmeldungsdatum: 17.10.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie lange muss man die Kündigungsbestätigung aufheben?
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
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BeitragVerfasst am: 21.01.07, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Darüber gibt es keine Vorschriften. Man sollte die Nachweise aber schon einige Jahre parat haben. Am besten, man orientiert sich an aufzuhebenden Zahlungsquittungen.

Wichtig ist, sich die Kündigung auch bestätigen zu lassen. Dann wird der Verein kaum auf die Idee kommen, später seine eigene Bestätigung in Frage zu stellen und weitere Forderungen zu erheben.

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