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Verfasst am: 18.01.07, 22:08 Titel: GbR Vertrag notariell beglaubigen lassen
Hallo, kurze Frage.
Muss man einen GbR Vertrag notariell beglaubigen lassen? Welche Nachteile hat man ,wenn es zu Streitigkeiten kommt, wenn der GbR Vertrag nicht beglaubigt wurde?
Was kostet soetwas ca bei einem Notar? Un müssen beide vor den Augen des Notar unterschreiben oder reichen 2 Kopien für 2 Gesellschafter die schon unterschrieben sind?
Muss man einen GbR Vertrag notariell beglaubigen lassen?
nein, ein GbR-Vertrag ist grundsätzlich formfrei möglich (schriftlich, mündlich, durch schlüssiges Verhalten, ...). Ausnahme etwa, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück in die GbR einbringen soll. Dann bedarf es einer notariellen Beurkundung.
Beglaubigung heißt übrigens nur: Der Notar bezeugt, dass die Unterschrift vom Unterschreibenden stammt, also "echt" ist. Die Beurkundung umfasst dagegen auch den Inhalt z. B. eines Vertrages.
Zitat:
Welche Nachteile hat man ,wenn es zu Streitigkeiten kommt, wenn der GbR Vertrag nicht beglaubigt wurde?
Wenn es nur einen formfreien GbR-Vertrag gibt, hat man im Streitfall Beweisprobleme. Auch das Finanzamt wird einen mündlichen GbR-Vertrag kaum anerkennen. Im Normalfall reicht aber die Schriftform.
Gleichwohl ist es sinnvoll, sich einen maßgeschneiderten Entwurf eines GbR-Vertrags durch einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe erstellen zu lassen. Was der Notar dafür nimmt, kann ich leider nicht sagen. Bei einem Rechtsanwalt trifft man normalerweise eine Gebührenvereinbarung (Honorarvereinbarung).
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