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Verfasst am: 20.01.07, 11:24 Titel: Getrennte Veranlagung bei Privater Insolvenz?
Hallo,
wenn man immer die Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung (z.B. bis 2005) gewählt hat, bei dem Ehemann jedoch z.B. ab 2006 eine Private Insolvenz läuft, kann man dann die Steuererklärung 2006 getrennt machen? So dass die Steuererstattung der Frau nicht auch weg ist?
danke für die schnelle Antwort. Das heisst, wenn die Frau auf der Lohnsteuerbescheinigung nur z.B. 50 € LSt hatte, weil sie ein Kind hatte und kaum arbeiten konnte und der Mann voll gearbeitet hat und z.B. eine Steuererstattung von 2000 € raus kommen würde, würde, mit dem Antrag auf Teilung, jedem 1000 € zustehen? Der Frau wird das Geld auf das Konto gez. und der Mann sieht das Geld nicht, da es gleich weg kommt wg Insolvenz!!! Verstehe ich das so richtig?
Denn ich glaube es wäre auf alle Fälle besser eine Zusammenveranlagung zu machen!
OK, dann heisst es, wenn z.B. bei einer Zusammenveranlagung als Guthaben ca. 700 € raus kommen und im Vergleich bei der Getrennten Veranlagung, Mann NZ = 1900 €, Fau Erst. = 75 €, würde die Frau nur die 75 € bekommen oder werden die 700 € der ZV aufgeteilt und es könnte sogar noch mehr für die Frau raus kommen????
OK, dann heisst es, wenn z.B. bei einer Zusammenveranlagung als Guthaben ca. 700 € raus kommen und im Vergleich bei der Getrennten Veranlagung, Mann NZ = 1900 €, Fau Erst. = 75 €, würde die Frau nur die 75 € bekommen oder werden die 700 € der ZV aufgeteilt und es könnte sogar noch mehr für die Frau raus kommen????
Bei Erstattungen wird nach dem Verhältnis der einbehaltenen Lohnsteuer aufgeteilt, sofern ausschließlich der Lohnsteuerabzug zu der Erstattung geführt hat, also z. B. keine Vorauszahlungen geleistet worden sind. Im Beispiel können also maximal 75 € an die Ehefrau erstattet werden, wenn das der gesamte Lohnsteuerabzug war, evt. weniger. War das nicht der gesamte Lohnsteuerabzug der Ehefrau, könnte es auch mehr sein.
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