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Getrennte Veranlagung bei Privater Insolvenz?

 
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china1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 11:24    Titel: Getrennte Veranlagung bei Privater Insolvenz? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man immer die Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung (z.B. bis 2005) gewählt hat, bei dem Ehemann jedoch z.B. ab 2006 eine Private Insolvenz läuft, kann man dann die Steuererklärung 2006 getrennt machen? So dass die Steuererstattung der Frau nicht auch weg ist? Frage

Danke schon mal für die Hilfe!

china1979
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

getrennte Veranagung kann man immer machen, egal ob Insolvenz oder nicht.

Meistens ist aber eine Zusammenveranlagung günstiger mit anschließendem Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld bzw. des Erstattungsbetrags.

Das muss man im Einzelfall durchrechnen.


Gruß

der Petz
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china1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Das heisst, wenn die Frau auf der Lohnsteuerbescheinigung nur z.B. 50 € LSt hatte, weil sie ein Kind hatte und kaum arbeiten konnte und der Mann voll gearbeitet hat und z.B. eine Steuererstattung von 2000 € raus kommen würde, würde, mit dem Antrag auf Teilung, jedem 1000 € zustehen? Der Frau wird das Geld auf das Konto gez. und der Mann sieht das Geld nicht, da es gleich weg kommt wg Insolvenz!!! Verstehe ich das so richtig?
Denn ich glaube es wäre auf alle Fälle besser eine Zusammenveranlagung zu machen!

Liebe Grüße
china1979
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 20.01.07, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Antrag auf Teilung erhält von der Erstattung jeder Ehegatte soviel, wie prozentuel auf seine Einkünfte entfällt.
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china1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

OK, dann heisst es, wenn z.B. bei einer Zusammenveranlagung als Guthaben ca. 700 € raus kommen und im Vergleich bei der Getrennten Veranlagung, Mann NZ = 1900 €, Fau Erst. = 75 €, würde die Frau nur die 75 € bekommen oder werden die 700 € der ZV aufgeteilt und es könnte sogar noch mehr für die Frau raus kommen????

Danke
china1979
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§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

china1979 hat folgendes geschrieben::
OK, dann heisst es, wenn z.B. bei einer Zusammenveranlagung als Guthaben ca. 700 € raus kommen und im Vergleich bei der Getrennten Veranlagung, Mann NZ = 1900 €, Fau Erst. = 75 €, würde die Frau nur die 75 € bekommen oder werden die 700 € der ZV aufgeteilt und es könnte sogar noch mehr für die Frau raus kommen????
Bei Erstattungen wird nach dem Verhältnis der einbehaltenen Lohnsteuer aufgeteilt, sofern ausschließlich der Lohnsteuerabzug zu der Erstattung geführt hat, also z. B. keine Vorauszahlungen geleistet worden sind. Im Beispiel können also maximal 75 € an die Ehefrau erstattet werden, wenn das der gesamte Lohnsteuerabzug war, evt. weniger. War das nicht der gesamte Lohnsteuerabzug der Ehefrau, könnte es auch mehr sein.
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