Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bank ignoriert Betrag im Freistellungsauftrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bank ignoriert Betrag im Freistellungsauftrag

 
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Diet11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 21:46    Titel: Bank ignoriert Betrag im Freistellungsauftrag Antworten mit Zitat

Wie bekannt, wurden zum Jahresanfang die Höhe der steuerfreien Zinseinnahmen halbiert (ungefähr)

MIt großer Verwunderung nehme ich wahr, wie die Banken damit verfahren. Es werden offensichtlich einfach die Beträge in den Freistellungsaufträgen (auch wenn sie unter dem neuen Limit liegen) gekürzt.

Dies betrifft alle diemenigen, die grundsätzlich Ihre Zinsfreistellung auf mehrere Institute verteilen.

In den Freistellungsaufträgen, die ich schon seit mehreren Jahren laufen habe steht, daß sie gültig sind bis auf Wiiderruf (nichts davaon, daß sie nur solange gültig sind, solange die Höchstgrenze gilt)
Wenn ich also mit einer Bank den Freistellungsauftrag auf 100 EUR vereinbart hatten, wird dieser jetzt auf etwa 50 EUR reduziert. (obwohl sich keine Zinssätze oder Sparbeträge ändern). Ist dies rechtens ?
Der Freistellungsauftrag ist doch eine Art vertragliche Vereinbarung, die kann doch die Bank nicht einseitig ändern, (sie kennt ja gar nicht meine anderen Freistellungsaufträge und kann nicht beurteilen, ob ich über oder unter der neuen Höchstgrenze liege.
Das Schlimmste ist, daß sie offensichtlich ihre Kunden über diese Kürzung gar nicht informieren. Für mich ist das ein ganz klarer Vertragsbruch. Liege ich damit richtig und kann ich die Bank regresspflichtig machen, wenn sie von mir nicht genehmigte Steuern auf Zinsen abgeführt?

PS: Mir ist klar, daß ich über die Steuererklärung, mir zuvielgezahlten Zinssteuern wiederholen kann, aber das ist ein riesiger Aufwand, den ich mir zeitlich ersparen möchte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Guggst du:

§ 52 Abs. 55f EStG hat folgendes geschrieben::
1Ist ein Freistellungsauftrag vor dem 1. Januar 2007 unter Beachtung des § 20 Abs. 4 in der bis dahin geltenden Fassung erteilt worden, darf der nach § 44 Abs. 1 zum Steuerabzug Verpflichtete den angegebenen Freistellungsbetrag nur zu 56,37 vom Hundert berücksichtigen.2Sind in dem Freistellungsauftrag der gesamte Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) und der gesamte Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) angegeben, ist der Werbungskosten-Pauschbetrag in voller Höhe zu berücksichtigen.



Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Diet11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 18.01.07, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Holzschuher,
ich muß annehmen, daß Sie meinen Beitrag gar nicht komplett gelesen. Es handelt sich mitnichten um eine persönliche individuelle Rechtsberatung, sondern um die allgemeine Umgangspraxis der Banken (betrifft übrigens alle Bürger, (vielleicht auch Sie ?) die Freistellungsaufträge laufen haben) Ihr Beitrag ist somit keineswegs hilfreich und weiterführend.

Hallo DerBlack,
Vielen Dank ! Die Sache ist hiermit klar und meine Frage beantwortet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Diet11,

eindeutiger Regelverstoß von Ihrer Seite, aber eine vernünftige Antwort von derblacky, weil von seiner Seite nur Transparenzinformationen kamen. Ich darf Sie, Diet11, daher bitten, zukünftig die Forenregeln zu beachten und zu respektieren.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Dieses Thema ist gesperrt, Sie können keine Beiträge editieren oder beantworten.    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.